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Radiokolleg - Anglerglück
Mehr als Fischen (4). Gestaltung: Christa Nebenführ
11. März 2021, 09:30
Das Angeln von Fischen zählt zu den ältesten Nahrungsquellen der Menschheit; heutzutage wird es vorwiegend zur Freizeitgestaltung betrieben. Darüber hinaus wurde ihm im Laufe der Geschichte auch metaphorische Bedeutung zuteil.
Johann Wolfgang von Goethe, Ernest Hemingway, Hermann Melville, Günter Grass oder Paulus Hochgatterer bedienen sich des Angelns als Folie für die Darstellung von Konflikten: mit der Lüsternheit (als Nixe), dem Stolz, der Rache, zwischen den Geschlechtern, dem Unbewussten.
Der Fischbestand eines Gewässers sagt viel über dessen Wasserqualität aus. Fischereigesetze und Bestimmungen gegen Wasserverschmutzung gab es schon vor 400 Jahren.
Ludwig XIV fasste sie zu einem Fischereigesetz zusammen.
Eine Studie im Auftrag des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei und Gewässerschutz aus dem Jahr 2000 geht von 310.000 männlichen und 100.000 weiblichen aktiven Anglern aus. Was ist daran so faszinierend? Welche Arten zu Angeln gibt es? Und ist es ökologisch hilfreich, vertretbar oder unverantwortlich? Kommerzielle Angelteiche werden mitunter als "Forellenpuffs" bezeichnet.
Der deutsche Professor für Fischereimanagement an der Humboldt-Universität in Berlin Robert Arlinghaus hält dagegen, dass es für über drei Millionen Deutsche und jeden zehnten Europäer "physiologischen, gesundheitlichen, psychologischen und weitere sozialen Nutzen" stiftet, u.a. weil "sich Angler über Vereine und Verbände als Pächter oder Eigentümer von Fischereirechten mit großem Engagement und im Ehrenamt im Rahmen der Hege um die Gewässer kümmern."
Das gilt auch für den Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine (VÖAFV), der am 16. Jänner 1921 gegründet wurde und damit heuer sein 100jähriges Bestehen feiert. Er stellt mit rund 11.000 Mitgliedern und über 80 Fischereirevieren in acht Bundesländern den größten Fischereiverband Österreichs dar. In Deutschland und Österreich ist dem Inhaber eines Fischereischeins und einer Angelkarte grundsätzlich alles erlaubt, was durch den sogenannten "vernünftigen Grund" gemäß Tierschutzgesetz gedeckt ist.
Dieser wäre zunächst der Fang von Fischen zum eigenen Verzehr. Beim reinen Freizeitfischen, bei dem die gefangenen Tiere ins Wasser "zurückgesetzt" werden, scheiden sich die Geister. Das liegt u. a. daran, dass Fische keine Großhirnrinde haben und die Art und Intensität ihres Schmerzempfindens damit strittig ist. Abgesehen von den Aspekten des Tierschutzes sind die Anglerrechte europaweit sehr unterschiedlich: In Finnland, dem Land der 1.000 Seen fällt beispielsweise das Eisfischen (im zugefrorenen See) und das Stippfischen (mit einer Angel ohne Rolle) unter das Jedermannsrecht und bedarf weder einer Erlaubnis, noch einer Prüfung oder Gebühr.
Christa Nebenführ hat Angler und Anglerinnen begleitet und mit Vereinsfunktionär/innen, Biolog/innen, Umweltforscher/innen und Pächter/innen von Fischgewässern Gespräche geführt.
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- Christa Nebenführ