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Wenn Diensthund und Herrl in Pension gehen

Wie pensionierte Polizei- und Militärhundeführer ihre Ex-Diensthunde auf Trab halten

Sie verfolgen die Fährte von Einbrechern oder abgängigen Senioren aus dem Altersheim, stöbern Suchtgift auf oder bewachen Munitionslager. Die Diensthunde bei Polizei und Militär leben von Beginn an bei ihren Hundeführerinnen und Hundeführern zuhause. Ab ihrem zehnten Lebensjahr dürfen sie keine Einsätze mehr machen. Geht ihr Herrl schon zuvor in Pension, bekommt der Hund einen neuen Diensthundeführer. Es sei denn, das Tier ist bereits sechs Jahre alt, dann darf es mit in Pension gehen. Wie selbstverständlich trainieren die Hundeführer im Ruhestand ihre Hunde weiter, lassen sie nach Schlüsselbunden und Suchtgift suchen und gehen stundenlang mit ihnen spazieren. Doch sie sind nicht mehr so streng wie früher und lassen ihnen einiges durchgehen. Hund und Herrl genießen ihre Freiheit.

Gestaltung: Jonathan Scheucher


Randnotizen: Alois Schörghuber

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