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Beschwerden über Bezahldienst Klarna häufen sich

Weiter Ärger mit Viagogo: Vierfach überteuerte Ticketpreise +++ Neues Smartphone defekt: Reparatur, Austausch oder Geld zurück? +++ Therme kaputt: Was nun? +++ Beschwerden über Bezahldienst Klarna häufen sich

Weiter Ärger mit Viagogo: Vierfach überteuerte Ticketpreise

Seit Jahren erreichen die Arbeiterkammer Steiermark Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten über die Online-Ticketbörse Viagogo. Häufig sind die Karten um mehr als das Vierfache teuer als beim Veranstalter, der Kaufablauf wird als intransparent kritisiert. Die Betroffenen werden etwa mit einem Countdown unter Druck gesetzt, die vermeintlich letzten Tickets für ein Konzert zu kaufen. Trotz erfolgreicher Klagen gegen Viagogo macht das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz unverfroren weiter, beklagt die Arbeiterkammer.


Neues Smartphone defekt: Reparatur, Austausch oder Geld zurück?

Es ist ein Symbol für kurzlebige Elektronik: das Smartphone. Immerhin: Wenn das neu gekaufte Handy schon nach kurzer Zeit defekt ist, können Konsumentinnen und Konsumenten das im Rahmen der Gewährleistung reklamieren. Der Händler muss reparieren oder das Produkt gegen ein Neues tauschen. Doch statt auszutauschen, verweisen viele Händler einfach an den Hersteller oder das Gerät wird als Garantiefall wochenlang zur Reparatur eingeschickt - oft zum Nachteil der Konsumenten.


Therme kaputt: Was nun?

Eine gefühlte Wahrheit lautet: Geht die Therme ein, ist es tiefster Winter, Nacht und Wochenende. Seit 2015 ist die Reparatur einer Therme zwar per Gesetz Sache des Vermieters, dennoch sollten sich Mieterinnen und Mieter auf einen möglichen Thermendefekt vorbereiten. Die Wartung der Geräte ist zwar Aufgabe der Mietenden, maßgeblich ist hier jedoch das vom Hersteller empfohlene Wartungsintervall, nicht die Vorschriften der Hausverwaltung.


Beschwerden über Bezahldienst Klarna häufen sich

Zahlen auf Rechnung gilt an sich als sichere Zahlungsart in Onlineshops. Probleme kann es allerdings geben, wenn der schwedische Zahlungsdienstleister Klarna ins Spiel kommt. Ist das der Fall bekommen es Verbraucherinnen und Verbraucher häufig mit Mahngebühren zu tun, bei der Arbeiterkammer sind mittlerweile über 2.000 Beschwerden zu Klarna eingegangen. Wer dann nicht umgehend bezahlt, hat bald das Inkasso am Hals, in einem konkreten Fall sei die erste Mahnung bereits versendet worden, bevor überhaupt eine Rechnung mit Zahlungsinformationen zugestellt war. Klarna selbst spricht hingegen von einem transparenten Zahlungsvorgang.


Moderation: Matthias Däuble

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