Zaun eines Gefängnisses

APA/HELMUT FOHRINGER

Journal-Panorama

Ein Leben hinter Gittern

Baustelle Maßnahmenvollzug. Gestaltung: Daphne Hruby

Circa 1.300 sogenannte "geistig abnorme Rechtsbrecher" befinden sich derzeit in Österreich im "Maßnahmenvollzug". Gemeint sind Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer intellektuellen Beeinträchtigung, die ein Delikt begangen haben, welches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geahndet wird. Die Verurteilung bedeutet in dem Fall theoretisch lebenslänglich, denn der Maßnahmenvollzug kennt keine zeitliche Begrenzung - auch nicht bei minderschweren Vergehen wie gefährliche Drohung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Der Gefährlichkeitsgrad der Betroffenen wird einmal jährlich überprüft. Im Maßnahmenvollzug finden sich auch immer öfter Menschen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung, die zum Teil den Grund für ihr Eingesperrt-Sein gar nicht verstehen. Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde der österreichische Maßnahmenvollzug mehrmals beanstandet. Derzeit wird ein neuer Anlauf unternommen, ihn zu reformieren.

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