Der Schattenwurf eines Grabkreuzes

APA/BARBARA GINDL

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Neuregelung einer heiklen Materie

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Sterbehilfe in Österreich
Mit Sabrina Adlbrecht

Das Gesprächsformat am Donnerstag. Mit Hintergrundgesprächen, wissenschaftlichen Disputen, interdisziplinären Dialogen, Werkstatt- und Porträtgesprächen, Diskussionen zu aktuellen Themen.

Vergangenen Samstag hat die Regierung den Entwurf für ein so genanntes "Sterbeverfügungsgesetz" vorgelegt, das per 1. Jänner 2022 in Kraft treten soll. Notwendig geworden ist diese Neuregelung, weil der VfGH das bisher bestehende Verbot der Beihilfe zum Freitod als verfassungswidrig aufgehoben hat. Ab nächstem Jahr können unheilbar oder dauerhaft Schwerkranke Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Unter noch klar zu regelnden Voraussetzungen wird in Apotheken ein tödlich wirkendes Präparat erhältlich sein, das der oder die Betroffene sich selbst verabreichen muss. Aktive Sterbehilfe bleibt nach wie vor verboten. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist nun in eine dreiwöchige Begutachtungsphase gegangen - nicht mehr viel Zeit für die Regelung einer doch sehr heiklen Materie, bei der sich noch eine Reihe möglicher Hürden auftun.

Sabrina Adlbrecht spricht mit Maria Kletecka-Pulker, Vorständin des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien und Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt, und Dietmar Weixler, Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin und Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft.

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