Moment

Was ist "das öffentliche Interesse"?

Eine Recherche zu einem unbestimmten Rechtsbegriff.

Freizugängliche Badeplätze, Enteignungen für den Umbau einer Umfahrungsstraße, oder - ganz konkret - der Umgang mit Hitlers Geburtshaus und die Einführung einer Impfpflicht: wenn Entscheidungen anstehen, bei denen es nicht um Individuen, sondern um die beste Entscheidung für die Allgemeinheit geht, ist die Rede vom "öffentlichen Interesse". Was das jedoch genau heißt, ist nicht so klar. Es handelt sich um einen "unbestimmten Rechtsbegriff", wie es im juristischen Jargon heißt. In jedem einzelnen Fall muss zwischen den Interessen von Einzelpersonen und der Allgemeinheit abgewogen werden. Gespräche über das öffentliche Interesse.

Nach der Sendung ist die Meinung der Hörerinnen und Hörer gefragt: wie sehen Sie die Abwägung von öffentlichem und privatem Interesse? Fangen Sie mit dem Begriff etwas an? Ist Ihr Leben schon einmal durch Vorgänge in öffentlichem Interesse beeinflusst worden? Antworten bitte eine Stunde nach der Sendung unter 0800 226979 oder moment@orf.at

Gestaltung: Kathrin Wimmer

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