Gewalt gegen eine Frau

APA/MAURIZIO GAMBARINI

Punkt eins

Recht gegen Gewalt an Frauen

Die Istanbul-Konvention zehn Jahre nach ihrer Erfindung.
Gäste: Sonja Aziz, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht und juristische Prozessbegleitung & Isabel Haider, Universitätsassistentin, Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien.
Moderation: Xaver Forthuber
Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79
E-Mails an punkteins(at)orf.at

2011 unterzeichneten 13 Staaten in Istanbul das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", seither auch Istanbul-Konvention genannt. Die Parlamente von 34 Staaten, darunter auch Österreich, haben das Abkommen seither ratifiziert. In diesen Ländern gilt nun eine völkerrechtliche Verpflichtung, wirksame Instrumente zur Strafverfolgung zu schaffen, Opfern in eigenen Hilfseinrichtungen Schutz zu bieten, sie im Strafprozess zu unterstützen und ihre Rechte zu wahren. Ebenso vorgesehen sind Maßnahmen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und zur Prävention aller Formen von geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt.

Die Türkei unter Präsident Erdogan ist diesen Sommer als bisher einziges Land wieder aus dem Vertrag ausgetreten. Deutliche Relativierungsversuche kamen und kommen aber auch aus EU-Ländern wie Polen, Bulgarien und Kroatien. Wer zu den Zielen der Konvention steht, muss sich daran messen lassen - so auch Österreich. Als völkerrechtlicher Vertrag ist die Istanbul-Konvention grundsätzlich nicht mit scharfen juristischen Konsequenzen bewehrt - ihre Durchsetzung erfolge eher auf dem Weg politischen Drucks, sagt die Kriminologin Isabel Haider, die als Expertin für geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen, Hate Crime und Polizeiarbeit unter anderem schon für das Bundeskriminalamt und die OSZE tätig war.

Dass auch Österreich durchaus in der Kritik steht, in der Umsetzung nicht konsequent genug vorzugehen, betont Sonja Aziz, die als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht regelmäßig Opfer in Strafverfahren vertritt. Dabei stellt sie immer wieder fest, dass die Behörden auf Vorwürfe häuslicher Gewalt nicht angemessen reagieren. Im Juni fiel in diesem Zusammenhang auch eine viel diskutierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Wo steht die Istanbul-Konvention nach den ersten zehn Jahren? In welche Richtung geht die Entwicklung? Wie kann die um sich greifende geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere in sozialen Nahverhältnissen, gestoppt werden?

Sonja Aziz und Isabel Haider sind Gäste bei Xaver Forthuber, und Sie können mitreden: Rufen Sie in der Sendung an unter 0800 22 69 79 oder schreiben Sie ein E-Mail an punkteins(at)orf.at

Sendereihe

Gestaltung

  • Xaver Forthuber

Playlist

Urheber/Urheberin: Johannes Brahms
Titel: Trio Nr. 3, Op. 101 in C-Moll
II. Presto Non Assai
Christophe Gaugué & Trio Wanderer
Johannes Brahms
Ausführender/Ausführende: Christophe Gaugué & Trio Wanderer
Länge: 03:30 min
Label: Harmonia Mundi

Urheber/Urheberin: Ludwig van Beethoven
Titel: Piano Trio Nr. 3 in C-Moll, Op. 1, Nr. 3
III. Menuetto. Quasi allegro - Trio; zT unterlegt
Ausführender/Ausführende: Trio Wanderer
Länge: 03:33 min
Label: Harmonia Mundi

Urheber/Urheberin: Franz Liszt
Titel: Romance oubliée für Viola und Klavier, S. 132; zT unterlegt
Ausführender/Ausführende: Trio Wanderer
Länge: 03:07 min
Label: Harmonia Mundi

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