Zwischenruf

Maria Katharina Moser

Maria Katharina Moser ist evangelisch-lutherische Pfarrerin und Direktorin der Diakonie

"Es soll ein und dasselbe Recht unter euch sein für den Fremdling wie für den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott." So heißt es im Alten Testament. Es ist Gott selbst, der hier spricht. Die Bibel wendet alles theologische Gewicht auf, wenn es um gleiche Rechte für Fremde geht.

Die Realität rund 2600 Jahre später in Österreich: Es werden Unterschiede gemacht. Nicht nur zwischen Einheimischen und Fremden. Auch unter Geflüchteten. Nicht alle Schutzsuchenden haben die gleichen Rechte. Für verschiedene Gruppen von Flüchtlingen gelten verschiedene Regeln.

Wird zwischen gewollten und nicht ungewollten Geflüchteten unterschieden? Diese nachdenkliche Frage höre ich immer wieder. So mancher hat den Eindruck, dass Ukrainer/innen besser behandelt werden als etwa Afghan/innen oder Syrer/innen.

Tatsächlich hat die EU für Ukrainer/innen, die vor den Schrecken des Krieges fliehen, eine Richtlinie in Kraft gesetzt, die ihnen ermöglicht, sofort Schutz zu bekommen. Das war wichtig und richtig.
Ziel dieser Richtlinie ist es zunächst, eine Überlastung des Asylsystems in den EU-Ländern zu verhindern. Das ist gelungen, auch in Österreich.
Für die Ukraine-Vertriebenen selbst heißt das, dass sie kein Asylverfahren durchlaufen müssen. Die Zeit des bangen Wartens, die Geflüchtete aus Afghanistan oder Syrien durchstehen müssen, oft jahrelang, blieb ihnen erspart.

Doch dieser Vorteil droht zum Nachteil zu werden. Denn anders als Personen, die ein Verfahren durchlaufen und einen positiven Asylbescheid haben, bekommen Ukraine-Vertriebene weder Familienbeihilfe noch Pflegegeld noch Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe hilft Menschen aus Afghanistan, Syrien und anderen Ländern, die in Österreich Asyl haben, bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Erster Integrationsschritt ist oft eine Teilzeitstelle oder geringfügige Beschäftigung. Damit sich die Asylberechtigten Wohnen und Leben leisten können, können sie Zuzahlungen aus der Sozialhilfe beantragen. Ukrainer/innen haben diese Möglichkeit nicht. Sie sind in der so genannten Grundversorgung.

Eine Anhebung der Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung wird nun diskutiert. Allerdings nur für Ukraine-Vertriebene. Das wiederum wäre eine Benachteiligung von anderen Menschen in Grundversorgung.

In der Tat, mit dem schrecklichen Angriff Russlands auf die Ukraine sind uns Krieg
und Flucht nahegekommen. Viele haben das Gefühl: Es trifft unsere Nachbarn. Es könnte auch uns treffen. Dieses Gefühl hat eine Welle der Solidarität ausgelöst. Und das ist gut so.
Ich wünsche mir, dass wir weiter auf dieser Welle der Nächstenliebe reiten.
Ich wünsche mir, dass wir das Gefühl, "das sind unsere Nachbarn" ausdehnen auf alle Menschen auf der Flucht, egal ob sie aus der Ukraine oder Afghanistan oder Somalia kommen. Denn Nächstenliebe ist keine Frage von Distanz, keine Frage von nah oder fern ist.
Ich wünsche mir, dass wir uns überlegen: Was würde ich wollen und erhoffen, würde mich ein Krieg zur Flucht zwingen?
So finden wir hilfreiche und faire Regeln für alle. Ganz so, wie es uns die so genannte "goldene Regel" aus dem Neuen Testament ans Herz legt. Sie verlangt, andere so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte. "Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch!"

Sendereihe

Playlist

Komponist/Komponistin: Camille Saint Saens
Album: 3 INSTRUMENTALKONZERTE DREIER FRANZ.KOMPONISTEN AUS 3 JAHRHUNDERTEN
Titel: Konzert für Violoncello und Orchester Nr.1 in a-moll op.33
* Allegro non troppo - Allegro con moto - Tempo I - Un peu moins vite - Piu allegro comme le 1er mouvement - Molto allegro
Cellokonzert
Solist/Solistin: Claude Starck /Violoncello
Orchester: English Chamber Orchestra
Leitung: Peter Lukas Graf
Länge: 19:32 min
Label: Claves CD 500501

weiteren Inhalt einblenden