Demonstration, Abtreibungsgesetz, 1969

AP/ANTHONY CAMERANO

Journal-Panorama

50 Jahre "Fristenregelung"

Für und Wider der Regelung für Schwangerschaftsabbrüche

1973 wurde in Österreich die sogenannte "Fristenlösung" beschlossen, mit den Stimmen der damals absolut regierenden SPÖ und gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ. Mit der Regelung wurde der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt, blieb aber im Strafgesetzbuch verankert; ein Kompromiss, der weitgehend unumstritten ist, bei manchen aber auch für Unmut sorgt.
Abbruch-Befürworter/innen kritisieren, dass damit Schwangerschaftsabbrüche nur geduldet werden, de facto aber verboten sind. Das widerspricht ihrer Ansicht nach dem Recht der Frau, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Im Gegensatz dazu ist Abbruch-Gegner/innen wie der katholischen Kirche die Regelung ein Dorn im Auge. Sie sprechen von Tötung und kämpfen für das Recht des Ungeborenen auf Leben, das für sie schwerer wiegt als die Selbstbestimmung der Frau.
Diese beiden Positionen werden seit gut hundert Jahren weltweit diskutiert. Dabei gewinnen in den vergangenen Jahren etwa in den USA oder in Polen Abbruch-Gegner/innen an Stärke. Doch Abbruch-Befürworter/innen halten lautstark dagegen, auch in Österreich.

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