Konzertaufnahme, Fettes Brot

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Corona-Konzertabsagen: Jetzt Geld zurückholen

Kostenüberschreitung auf dem Bau: Wie sich Konsument:innen wehren können +++ Corona-Konzertabsagen: Jetzt Geld zurückholen +++ Klarna und Co: Worauf man beim Onlinekauf auf Rechnung achten sollte +++ Tierbestatter "verliert" toten Kater

Kostenüberschreitung auf dem Bau: Wie sich Konsument:innen wehren können

Auch wenn im Kostenvoranschlag Formulierungen wie "in Regie" oder "Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand" stehen, müssen Konsument:innen meist nicht mehr bezahlen als im Kostenvoranschlag steht, sagt die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK). Es sei denn, das Bauunternehmen informiert bereits während der Arbeiten über unvorhergesehene Umstände, die eine Überschreitung rechtfertigen - und die Konsument:innen stimmen zu. Das passiere laut AK aber selten. Häufig stünden dagegen beträchtliche Kostenüberschreitungen von 20 Prozent und mehr auf der Rechnung, die rechtlich gesehen nicht bezahlt werden müssen.


Corona-Konzertabsagen: Jetzt Geld zurückholen

Für Sport- und Kulturevents die aufgrund von Corona abgesagt wurden, mussten Verbraucherinnen und Verbraucher bisher einen Gutschein akzeptieren. Seit Jahresanfang kann man sich nun das Geld zurückholen. Automatisch geht das aber leider nicht, Betroffene müssen selbst aktiv werden und die Rückerstattung vom Veranstalter einfordern.


Klarna und Co: Worauf man beim Onlinekauf auf Rechnung achten sollte

Bei Onlinekäufen gilt "Zahlen auf Rechnung" als sichere Bezahlvariante. Empfohlen wird diese vor allem deswegen, weil die Kreditkartendaten so nicht zwangsläufig auf fremden Servern landen. Bezahlt wird nach Lieferung der Ware, beispielsweise per Lastschrift oder Überweisung. So weit so gut. Wenn es bei der Abwicklung aber zu Problemen kommt, etwa weil ein bestelltes Produkt nicht geliefert wurde oder man aus anderen Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, kann es unangenehm werden. Auseinandersetzungen mit dem Zahlungsdienstleister und gegebenenfalls einem Inkassobüro können die Nerven der Konsument:innen ordentlich strapazieren.


Tierbestatter "verliert" toten Kater

Stirbt ein geliebtes Haustier, entscheiden sich immer mehr Menschen, den Hund oder die Katze einäschern zu lassen. Tierbestatter übernehmen Abholung, Überführung ins Tierkrematorium und Übergabe der Asche. Auch eine Familie aus Niederösterreich beauftragte eine Firma mit der Einäscherung ihres Katers. Bei der Abwicklung kam es jedoch zu Ungereimtheiten. Die Tierbestattung musste schließlich einräumen, dass man den Kadaver "verloren" habe.


Moderation: Matthias Däuble

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