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Worauf man beim Handyparken achten sollte

Vertragsabschluss am Telefon: Kunde muss zahlen +++ Worauf man beim Handyparken achten sollte +++ Altersdiskriminierende Klauseln bei Unfallversicherungen +++ Olivenöl im Test: Qualität deutlich gesunken

Vertragsabschluss am Telefon: Kunde muss zahlen

Viele Konsumentinnen und Konsumenten gehen davon aus, dass eine Bestellung erst schriftlich bestätigt werden muss, bevor sie gültig wird. Aber Vorsicht: In den meisten Fällen sind auch Verträge, die beispielsweise mündlich per Telefon abgeschlossen werden, rechtlich bindend. Wenn man etwa einen Tisch in einem Restaurant reserviert oder eine Freizeitdienstleistung bucht, muss man mit Stornogebühren rechnen, wenn man die Bestellung verfallen lässt. Diese Stornogebühren können bis zu 100 Prozent der vereinbarten Kosten ausmachen.


Worauf man beim Handyparken achten sollte

In vielen Städten Österreichs können Parkgebühren wahlweise mit dem Smartphone entrichtet werden. Hat man sich einmal registriert, rechnen die Park-Apps minutengenau ab, informieren kurz vor Ablauf der Parkzeit und bieten die Möglichkeit, die Parkdauer aus der Ferne zu verlängern. Dafür wird meist eine Servicegebühr verrechnet. Zwei Anbieter haben sich auf dem heimischen Markt etabliert.


Altersdiskriminierende Klauseln bei Unfallversicherungen

Nach einem schweren Unfall benötigte eine 77-jährige Linzerin einen Treppenlift. Von ihrer Unfallversicherung rechnete sie mit einer Invaliditätsleistung von 7.600 Euro. Tatsächlich wollte man ihr nur 5.300 Euro bezahlen, und das anstatt einer Einmalzahlung in Form einer Rente von 41 Euro monatlich. Begründet wurde das in den Vertragsklauseln mit Altersgrenzen von 70 und 75 Jahren. Der OGH beurteilte diese Klauseln schon im Jahr 2020 als rechtswidrig. Bis dahin seien solche Altersgrenzen bei Unfallversicherungen üblich gewesen, sagt die AK. Es bestehe aber immer noch die Gefahr, dass Versicherungen sich auf diese alten Klauseln berufen. In solchen Fällen kann mit Hilfe der AK interveniert werden.


Olivenöl im Test: Qualität deutlich gesunken

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 18 Olivenöle der höchsten Güteklasse "nativ extra" aus heimischen Supermärkten, Diskontern und Feinkostgeschäften getestet. Die Ergebnisse waren ernüchternd: Nur zwei Erzeugnisse erhielten eine gute Bewertung, die Hälfte war enttäuschend. Im Vergleich zu den Vorjahren habe die Qualität des Olivenöls deutlich nachgelassen, so der Test.


Moderation: Matthias Däuble

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