Ernest Davies unterschreibt die europäische Menschenrechtskonvention in Rom

AP

Betrifft: Geschichte

Zum Schutz aller Bürger:innen

70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
mit: Angelika Nußberger, Rechtswissenschaftlerin und Direktorin der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz an der Universität Köln
Gestaltung: Barbara Volfing

Am 4. November 1950 wird in Rom die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet. Drei Jahre später tritt dieser völkerrechtliche Vertrag in Kraft. Dieser bindet die Mitgliedsstaaten an die Einhaltung bestimmter Rechtsgarantien der Bürgerinnen und Bürger, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überwacht wird.

Mittlerweile ist die Ratifikation eine der Beitrittsbedingungen für die Staaten des Europarates. Viele der enthaltenen Garantien werden heute als selbstverständlich wahrgenommen: das Recht auf Leben, das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Freiheit der Meinungsäußerung, Religionsfreiheit oder das Diskriminierungsverbot.

Vor siebzig Jahren jedoch wurde über die verpflichtende Einhaltung dieser Rechte und Freiheiten noch diskutiert. Interessenskonflikte und Streitpunkte bestimmten die Verhandlungen ebenso wie die Richtlinien, an denen die Konvention orientiert werden sollte.
Anlässlich des Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention blickt Angelika Nußberger, Rechtswissenschaftlerin und ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auf die Verhandlungen der Konvention zurück und gibt Einblick in die Entstehungsgeschichte dieses wertvollen Dokuments.

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