Grün gefärbtes Wasser im Wiener Hochstrahlbrunnen

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Greenwashing: Unfair, verzerrend, irreführend

Wie Greenwashing den Wandel zur klimaneutralen Wirtschaft gefährdet

Menschen in Sommerkleidern laufen durch saftig grüne Wälder, der Himmel ist blau, die Laune prächtig, der Umwelt geht's gut und die Welt ist Ordnung. Aus dem Off spricht eine beruhigende Stimme vom Planeten, der Zukunft und Nachhaltigkeit. Nach 15 Sekunden folgt das Logo einer Bank - beworben wird ein Kontopaket, das irgendwie "nachhaltig" sein soll. "Greenwashing" nennt man diese Vermarktungstechnik: Behauptungen zur Nachhaltigkeit der eigenen Produkte aufstellen, die selten belegt werden und sich häufig als unhaltbar herausstellen. Green sells: Nachhaltigkeit wird bei Konsumentscheidungen immer wichtiger, selbst in Zeiten der Teuerung, das haben Verbraucherbefragungen ergeben.

Greenwashing ist ein echtes Problem. Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace kritisieren und entlarven die Taktik bereits seit Jahrzehnten, in den vergangenen Jahren ist das Thema auch bei Gesetzgebern angekommen. Greenwashing ist unfair, es benachteiligt tatsächlich bewusst handelnde Konsumenten und Unternehmen und es verzögert den Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft - darin sind sich mittlerweile alle Akteure einig. Die EU-Kommission hat grüne Behauptungen untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass rund die Hälfte der "Green Claims" irreführend ist und für 40 Prozent davon sogar jeglicher Beleg fehlt. Unfair und verzerrend, befand die Kommission. Ihr Vorschlag für eine Green-Claims-Richtlinie soll das ändern.


Die Rechte der Patienten beim Arztbesuch

Als ein Wiener einen privaten Augenarzt aufsuchte, wurde er zwar rundum gut versorgt, das Ganze hatte allerdings seinen Preis: 450 Euro wurden ihm für die 30-minütige Behandlung in Rechnung gestellt. Der Patient wandte sich an die Ö1-Konsumentenredaktion mit der Frage: Dürfen Ärzte und Ärztinnen verlangen, was sie wollen? Die Arbeiterkammer Tirol erklärt dazu, ja, ohne Kassenvertrag seien sie grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung. Sie müssen Patientinnen und Patienten aber vor der Behandlung klar über die Kosten informieren. Und: Eine Wienerin wollte von ihrem Zahnarzt, der demnächst in Pension geht, ihre Patientenakte, um sie an den neuen Zahnarzt weiterzureichen. Dieser verweigerte ihr die Herausgabe. Das geht so nicht, sagen Konsumentenschützer. Jeder Patient hat das Recht auf eine Kopie seiner Patientenakte - und das kostenlos. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst kürzlich in einem Urteil festgestellt.

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