Religion aktuell

Vatikan, Menschenrechte, Israel, Kirchenbeitrag

Vatikan: Urteil im Finanzprozess steht bevor +++ Volker Türk zu religiösen Vorbehalten gegenüber Erklärung der Menschenrechte +++ Israel: Oberrabbiner kritisiert israelische Soldaten +++ Kirchenbeitrag: Absetzbarkeit soll erhöht werden

1. Vatikan: Urteil im Finanzprozess steht bevor

Morgen soll das Urteil in einem der aufsehenerregendsten Prozesse im Vatikan fallen: auch ein Kardinal ist angeklagt. Angelo Becciu wird unter anderem Veruntreuung und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Der Staatsanwalt fordert mehr als sieben Jahre Haft. Kardinal Becciu hat immer seine Unschuld beteuert und fühlt sich vom Papst und von den Medien vorverurteilt. Aus Rom berichtet //Alexander Hecht//.


2. Volker Türk zu religiösen Vorbehalten gegenüber Erklärung der Menschenrechte

75 Jahre ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte jetzt alt. Vor 30 Jahren dann hat die Weltgemeinschaft bei einer Konferenz in Wien entschieden, einen Hohen Kommissar für Menschenrechte einzurichten. Seit gut einem Jahr ist das momentan der Österreicher Volker Türk. Doch es gibt immer noch Staaten und Institutionen mit Vorbehalten, der Heilige Stuhl etwa oder auch muslimisch geprägte Länder, die etwa in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte sogenannte Scharia-Vorbehalte formuliert haben als Pendant zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Volker Türk lässt das nicht gelten.


3. Israel: Oberrabbiner kritisiert israelische Soldaten

Israels sephardischer Oberrabbiner Jitzchak Josef hat die israelischen Soldaten aufgerufen, die religiösen Gefühle von Angehörigen anderer Religionen nicht zu verletzen. Er bezog sich auf eine Reihe von Vorfällen, bei denen Soldaten dabei gefilmt wurden, wie sie etwa in Gaza über den Lautsprecher einer Moschee, über den ja normalerweise der Muezzin die Muslime zum Gebet aufruft, Lieder für das jüdische Chanukka-Fest singen.


4. Kirchenbeitrag: Absetzbarkeit soll erhöht werden

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben heute im Nationalrat einen Initiativantrag zur Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags eingebracht. Er sieht vor, dass Pflichtbeiträge für anerkannte Kirchen und Religionen im kommenden Jahr bis zu einer Höhe von 600 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Derzeit liegt die Obergrenze bei 400 Euro. Konkret betroffen davon sind etwa Beitragszahlende der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirchen.

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