Aktionsschild in einem Supermarkt

ORF/URSULA HUMMEL-BERGER

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Rabatte, Rabatte, Rabatte!

Nicht von Lockangeboten blenden lassen +++ Servicepauschale: Millionenrückzahlung für Telekomkund:innen möglich

Rabatte, Rabatte, Rabatte: Nicht von Lockangeboten blenden lassen

Ob Minus-25-Prozent-Pickerl, Warengruppenrabatt oder 2+1 Gratis-Aktion - Das ganze Jahr über locken die heimischen Supermärkten mit Rabatten. Ziel ist es, Frequenz im Geschäft zu schaffen, um die Kundinnen und Kunden zu spontanen Zusatzkäufen zu verführen. Dahinter steckt eine grundsätzliche Verkaufsstrategie: Während in vielen Nachbarländern Lebensmittel allgemein günstiger sind, ist das Preisniveau in Österreich deutlich höher und wird erst durch Rabatte attraktiv. Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer raten, sich nicht von Lockangeboten blenden zulassen.

Servicepauschale: Millionenrückzahlung für Telekomkund:innen möglich

Nachdem vor rund einem Jahr eine Reihe von Gebühren bei Fitnessstudios für unzulässig, weil ohne erkennbare Gegenleistung, erklärt wurden, klagt die Arbeiterkammer (AK) nun die drei großen Telekommarken A1, Drei und Magenta. Es geht um die seit rund einem Jahrzehnt erhobene Servicepauschale: Auch hier gebe es keine erkennbare Gegenleistung, auch diese Gebühr sei daher unzulässig und zurückzuzahlen, argumentiert die AK. Die Telekomunternehmen weisen das zurück, haben sich in einzelnen Verfahren jedoch bisher sehr vergleichsbereit gezeigt. Sollte die Klage der AK Erfolg haben, könnten sich die Rückzahlungen auf einen "sehr hohen, mehrstelligen Millionenbetrag" belaufen, heißt es bei der AK.

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