Notstromaggregat

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Achtung: Die Strompreisbremse läuft aus

Mit 1. Jänner 2025 ist die Strompreisbremse Geschichte. Eingeführt wurde sie 2022 eingeführt, als die Preise besonders hoch waren. Bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden hat der Staat die Stromkosten auf 10 Cent gedeckelt, zunächst bis zu einem Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Wer also 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlt hat, wurde mit 30 Cent gefördert, im vergangenen Juli wurde diese Förderung halbiert.

Mit Jahreswechsel fällt diese Förderungen nun gänzlich weg, auch einige ausgesetzte Abgaben wie die Energie- oder die Ökoabgabe werden wieder schlagend. Kundinnen und Kunden sollten in jedem Fall einen Blick auf ihren Tarif werfen, denn viele Energielieferanten haben die Stromkostenbremse eingepreist, da der Staat diese Kosten ja getragen hat.

Wer derzeit mehr als 14 oder 15 Cent netto pro Kilowattstunde Strom bezahlt, sollte auf jeden Fall den Anbieter wechseln, empfiehlt Johannes Mayer von der zuständigen Regulierungsbehörde E-Control. "Help" sagt, auf was man beim Wechsel achten sollte.
Gestaltung: Paul Urban Blaha

Bahn-Reisebeschwerden nehmen zu
Seit 2009 ist die EU-Fahrgastrechteverordnung in Kraft, die unter anderem die Rechte von Zugreisenden festlegt. Die meisten Beschwerden gibt es zwar nach wie vor zu Flugreisen, aber die Bahn holt auf. Bei der zuständigen Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte gingen 2024 mehr Beschwerden als je zuvor ein. Häufigste Beschwerdegründe sind Verspätungen, Zugsausfälle und andere Störungen. Hier haben Kunden oft Anspruch auf Entschädigung: Ab einer Stunde Verspätung am Zielort erhält man etwa 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent.
Gestaltung: Beate Macura

Urteil gegen Booking.com: Bei Stornofrist gilt die eigene Zeitzone
Eine Grazerin buchte im August 2022 eine Woche in einem Hotel auf der griechischen Insel Rhodos um 1.420 Euro über die Plattform Booking.com. Beim Buchungsvorgang wurde sie darauf hingewiesen, dass sie das Zimmer bis 23.59 Uhr desselben Tages kostenlos stornieren könne. Da sie kurze Zeit später ein Hotel fand, dass ihr besser gefiel, stornierte sie ihre Buchung um 23.29 Uhr. Booking.com bestätigte zunächst die kostenlose Stornierung, schickte dann aber ein weiteres E-mail, in dem es hieß, die Konsumentin habe zu spät storniert, da sich die Stornofrist auf die Zeitzone des Hotels in Griechenland beziehen würde: die Eastern European Summer Time, kurz EEST. In ihrer Buchungsbestätigung sei das nachzulesen. Die Grazerin wandte sich an die Arbeiterkammer Steiermark, die gegen Booking.com Klage einreichte. Erfolgreich. "Die ‚natürliche' erste Annahme wird sein, von der eigenen Uhrzeit auszugehen", so das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz in einem Urteil, das seit Anfang Oktober rechtskräftig ist.
Gestaltung: Jonathan Scheucher

Moderation: Beate Macura, Paul Urban Blaha
Redaktion: Matthias Däuble

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