Europäische Gerichtshof

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EuGH-Entscheid gegen österr. Datenschutzbehörde

Wie oft man das Recht auf Datenschutz einfordern kann

Datenschutz ist ein Grundrecht. Wir alle haben ein Recht auf Auskunft, wie Unternehmen unsere Daten verarbeiten, ein Recht auf Löschung falscher Einträge und auch ein Recht auf Berichtigung. Via Post oder auch online kann man von diesem Recht bei der Datenschutzbehörde DSB kostenlos Gebrauch machen - allerdings bis vor Kurzem nur zweimal im Monat. Diese Regel hat der Europäische Gerichtshof vergangene Woche gekippt und klargestellt, dass man jederzeit und immer sein Recht auf Datenschutz einfordern kann. Hintergründe von Sarah Kriesche.

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Presseaussendungen EuGH
Presseaussendung NOYB
Datenschutzbericht 2023
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