Karl-Heinz Grasser

APA/HANS-KLAUS TECHT

Journal-Panorama - Klartext

Letzter Akt in der Buwog-Affäre

Im Buwog-Berufungsprozess hat der Oberste Gerichtshof heute sein Urteil gefällt: Das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahmeurteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Auch für einige andere Angeklagte wurde das Strafmaß verändert. Das letztinstanzliche Urteil fiel damit 21 Jahre, nachdem die Bundeswohnungen privatisiert wurden, 16 Jahre, nachdem die Ermittlungen begonnen haben und acht Jahre, nachdem das Verfahren in erster Instanz begonnen hat.

Wie sind die Urteile einzuschätzen, ist die lange Verfahrensdauer allen Beteiligten zumutbar? Welche Konsequenzen müssen Politik und Justiz daraus ziehen? Und was muss Österreich in der Korruptionsbekämpfung tun?


Darüber diskutieren:

Michael Dohr, Rechtsanwalt, Verteidiger von Walter Meischberger
Renate Graber, Journalistin Der Standard
Georg Krakow, ehemaliger Staatsanwalt und Kabinettschef im Justizministerium,
Transparency International
Ashwien Sankholkar, Journalist Dossier, Buwog-Aufdecker (angefragt)

Diskussionsleitung: Barbara Gansfuss

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