Radiokolleg

Im Namen der Tiere? (1)

Eine Frage der Moral

Vor etwas mehr als zwanzig Jahren, am 28. September 2004, wird der Tierschutz in Österreich auf nationaler Ebene verankert. Der erste Paragraf des Bundesgesetzes besagt: Die Verantwortung für den Schutz des Lebens und des Wohlergehens der Tiere liegt in den Händen des Menschen.

"Das arme Thier vor Qualen zu beschützen" - dieses Ziel steht am Anfang des organisierten Tierschutzes. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gründen sich zunehmend Vereine zu diesem Zweck. Der Vorreiter auf diesem Gebiet ist Großbritannien. 1822 erscheint dort das erste Gesetz, das Nutztiere wie Rinder oder Schafe vor absichtlicher Misshandlung schützen soll. Zwei Jahre später wird eine Tierschutzorganisation etabliert, für die die britische Königin Viktoria die Schirmherrschaft übernimmt. Kurze Zeit später folgen Initiativen in den USA, in der Schweiz oder auch in Norwegen. In Österreich-Ungarn wird am 8. Jänner 1846 ein Dekret erlassen, das die Gründung von Tierschutzvereinen ermöglicht und noch im selben Jahr entsteht der Niederösterreichische Verein gegen die Misshandlung der Tiere in Wien. Der Gründer ist der Dichter Ignaz Franz Castelli und bekräftigt seine Entscheidung mit den Worten, "das habe ihn mehr erfreut als alles, was er in seinem Leben erschuf". Heute ist diese Einrichtung als Tierschutz Austria bekannt. Organisationen wie diese haben es sich zur Aufgabe gemacht, für die Anerkennung der Tiere als empfindsame Lebewesen einzutreten und für die Einhaltung ihrer Rechte. Ein erster Entwurf für eine österreichweite Handhabe des Tierschutzes wird 1924 vorgelegt. Bis das "Bundesgesetz über den Schutz der Tiere" eingeführt wird, vergehen noch weitere 100 Jahre.

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  • Barbara Volfing