Pakete

APA/DPA/BERND THISSEN

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Packerlschwund: Was tun, wenn die Lieferung nie ankommt?

Rund 500 Millionen Sendungen erreichen jährlich ihr Ziel. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Pakete als zugestellt gelten, aber nicht auffindbar sind. Solche Fälle landen häufig bei der Post-Schlichtungsstelle der RTR. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist entscheidend, woher das Paket stammt: Bei Bestellungen von gewerblichen Händlern haftet in der Regel der Versender. Anders bei privaten Sendungen, etwa Geschenken oder Käufen von Online-Flohmärkten: Hier kann nur der Auftraggeber Nachforschungen veranlassen. Besonders heikel sind Abstellgenehmigungen - was bequem klingt, verlagert das Risiko im Verlustfall auf die Empfängerinnen und Empfänger.


+++ Umtausch nach Weihnachten: Rechte, Irrtümer und Ausnahmen +++

Nach Weihnachten beginnt für viele das große Umtauschen. Doch was viele nicht wissen: Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es im stationären Handel nicht. Anders ist die Lage bei Onlinekäufen, wo Konsumentinnen und Konsumenten meist ohne Begründung zurücktreten können. Auch Gutscheine gelten als beliebtes Geschenk - bergen aber Risiken, etwa bei kurzen Ablaufdaten oder im Insolvenzfall. "Help" erklärt, welche Rechte beim Umtausch gelten, worauf man bei Gewährleistung und Rücktritt achten sollte und was bei Gutscheinen rechtlich erlaubt ist.

+++ Erdrutschschaden: Versicherung zahlt Restbetrag erst nach Klagsdrohung +++

Am 5. August 2023 kam es nach tagelangem Regen im Kärntner Ebenthal zu einem Hangrutsch. Dabei wurde das Haus eines Pensionistenpaares schwer beschädigt. Das Ehepaar hatte eine Eigenheimversicherung mit einem Versicherungsschutz über 1,5 Millionen Euro abgeschlossen. Der Gutachter der Versicherung stellte eine Schadenshöhe von 135.000 Euro fest, zusätzlich wurde den Pensionisten Hangsicherungsmaßnahmen von 54.000 Euro zugesichert. Nach einer Sofortüberweisung von 35.000 Euro, wurde während der Sanierungsmaßnahmen von der Versicherung nur Rechnung für Rechnung beglichen. Nachdem dabei Wartezeiten von bis zu drei Monaten entstanden, sah sich das Paar gezwungen, sein gesamtes Erspartes für den Wiederaufbau einzusetzen. Zwei Jahre nach dem Erdrutsch waren Rechnungen in der Höhe von 50.000 Euro noch ausständig. Erst mithilfe der Arbeiterkammer (AK) Kärnten, die mit Klage drohte, gelang es, das Unternehmen zur Zahlung zu bringen.

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