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Digital abgehängt (4)

Recht auf das Analoge

Digitalisierung wird oft als Allheilmittel präsentiert: schneller, günstiger, effizienter. Doch für viele bedeutet sie auch: Neue Barrieren.

Schulungen und Einsteigergeräte helfen nur begrenzt, nicht jede:r kann oder will sich im hohen Alter noch in komplexe Systeme einarbeiten. Was zur Folge hat, dass ganze Gruppen drohen, dauerhaft außen vor zu bleiben.

Auch in hochdigitalisierten Gesellschaften gibt es einen stabilen Anteil, der nicht nachrückt. EU-weit verfügen nur etwas mehr als 55% der Menschen zwischen 16 und 74 über grundlegende digitale Kompetenzen.

Die Frage nach digitaler Teilhabe wird inzwischen auch als Frage nach Grundrechten diskutiert. Nicht jede:r kann oder will digitale Dienste nutzen, wenn analoge Alternativen verschwinden, droht Isolation, respektive wird Teilhabe zur Zwangsdigitalisierung.

International gibt es verschiedene Ansätze, um das Problem in den Griff zu bekommen. Im Vereinigten Königreich verpflichtet das Modell "Assisted Digital" Behörden, nicht-digitale Unterstützung bereitzuhalten. In Norwegen und Finnland gelten strenge Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit, die öffentliche und private Dienste gleichermaßen einbeziehen. Was den Zugang erleichtert, aber kein allgemeines Recht auf analoge Alternativen ersetzt. Genau das wird anderenorts zunehmend gefordert. In Tschechien hat die NGO "Iuridicum Remedium" den Begriff "Right to Analog" geprägt und fordert, dass zentrale Dienste, von Behördenwegen bis Bankgeschäfte, immer auch offline zugänglich bleiben. In Deutschland pochen Verbraucherverbände wie der vzbv darauf, dass Bahntickets oder Alltagsleistungen nicht ausschließlich digital erhältlich sein dürfen. Und auch in Österreich ist der Gedanke bereits auf der politischen Bühne angekommen: 2024 wurde im Nationalrat ein Antrag zum "Recht auf analoges Leben" eingebracht, der letztendlich abgelehnt wurde.

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  • Sarah Kriesche