Grüne Waschmaschine

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Punkt eins

Strategien gegen Greenwashing

Welche Veränderungen eine neue EU-Richtlinie bringen soll. Gäste: Lara Breitmoser, Programmmanagerin für Nature & Business beim WWF Österreich & Johannes Naimer-Stach, Geschäftsführer der Klimaschutz Akademie. Moderation: Andreas Obrecht. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at

Bis Freitag, 27. März, hätte in Österreich die EU-Richtlinie mit der sperrigen Kurzbezeichnung EmpCo-RL umgesetzt werden sollen, was nicht geschehen ist. EmpCo-RL steht für "Empowering Consumers for the Green Transition", ist am 26. März 2024 verabschiedet worden und gilt ab 27. September 2026 in allen EU Mitgliedsstaaten, unabhängig davon, ob sie nun Eingang in ein eigenes nationales Gesetz gefunden hat oder nicht. Bei der Richtlinie geht es um das ambitionierte Vorhaben, Geschäftemacherei durch falsche oder irreführende Produkt- und Markenangaben hinsichtlich Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit zu unterbinden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bezüglich des ökologischen Wandels gestärkt werden - durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere, transparentere Informationen.

Unabhängig von Branche, Größe und Produkt gelten die EmpCo-Regeln für jedes Unternehmen, das innerhalb der EU gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern kommuniziert. Dabei darf nicht mehr so getan werden, als wären die Produkte besonders nachhaltig, biologisch oder umweltfreundlich - wenn dem nicht so ist. Statt vagen Begriffen geht es um klare Nachweisbarkeit. Zuschreibungen wie "klimafreundlich", "klimaneutral", "ökologisch" oder "grün" dürfen nur Verwendung finden, wenn sie durch eine "anerkannte hervorragende Umweltleistung" belegt sind. Und diese Leistung muss wiederum auf der Wertschöpfungskette und dem gesamten Lebenszyklus des Produktes beruhen.

Der durchschnittliche Konsument soll nicht grundlos zur Annahme verleitet werden, dass ein Produkt oder eine Marke positive Auswirkungen auf die Umwelt habe oder weniger umweltschädlich sei als andere Produkte, Produktkategorien, Marken oder Händler. Diese Maßnahme gegen "Greenwashing" betrifft nicht nur die sprachliche, sondern auch die visuelle Ebene. Verpackungen mit naturnahen Motiven - Wassertropfen, Blüten, Blätter, grünen Wiesen - können leicht eine Umweltfreundlichkeit vermitteln, die gar nicht gegeben ist. Zudem können bestimmte graphische Aufbereitungen als Gütesiegel missverstanden werden - auch hier will EmpCo-RL Eindeutigkeit schaffen. Private Nachhaltigkeitssiegel sind unzulässig, zertifiziert wird staatlich oder von unabhängigen Stellen, die strengen Prüfkriterien unterliegen.

Auch die Kompensation von Treibhausgasen außerhalb der Wertschöpfungskette gilt nicht als Klimaneutralität - so darf eine Fluggesellschaft z.B. nicht mit klimaneutralen Flügen werben, wenn die Klimakompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette stattfindet. Alle diese Bestimmungen werden ab 27. September 2026 gelten, eine Übergangsfrist gibt es nicht, das betrifft alle sich auch jetzt schon auf dem Markt befindenden Produkte. Diese müssen dann Verpackungen, Etiketten etc. gemäß den neuen Richtlinien korrigieren.

Wie haben sich Greenwashing-Strategien in den letzten Jahren verändert? Werden die neuen Richtlinien tatsächlich zu größerer Transparenz und zu einem erhöhten ökologischen Bewusstsein beitragen oder stellen sie einen Schritt in Richtung Überregulierung dar? Wie reagieren Unternehmen in Österreich auf die neuen Herausforderungen und wie wird sich diesbezüglich die mitgliedsstaatliche und die österreichische Rechtsprechung entwickeln?

Zu Gast bei Andreas Obrecht sind Johannes Naimer-Stach, der als Geschäftsführer der Klimaschutz Akademie Unternehmen in Nachhaltigkeitsfragen berät, und Lara Breitmoser, die sich beim WWF Österreich für die sozialökologische Transformation der Wirtschaft einsetzt.

Wie immer freut sich die Redaktion über Ihre Teilnahme an dem Gespräch unter 0800 22 69 79 während der Sendung oder unter punkteins(at)orf.at

Sendereihe

Gestaltung

  • Andreas Obrecht