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Burkini und "Oben ohne" verboten
Hausrecht oder Diskriminierung? Von Rechtsstreitigkeiten über Badebekleidung
19. August 2026, 15:30
Ende Oktober 2025 buchten zwei Musliminnen im Hotel Bismarck im Salzburger Bad Hofgastein ein Zimmer für eine Nacht. Am Anreisetag fragten sie die Rezeptionistin, ob sie, während ihr Zimmer noch fertig gemacht wurde, schon den Hotelpool benutzen durften. Nachdem beide Schwestern Kopftuch trugen, informierte die Rezeptionistin die Schwestern darüber, dass Burkinis im Pool nicht gestattet seien. Die Schwestern waren schockiert und erstatteten Anzeige gegen das Hotel. Mit Erfolg. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht stufte das Burkiniverbot des Hotels als religiöse Diskriminierung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Diskriminiert fühlte sich auch eine Steirerin, als sie im Juli 2024 beim Schwimmen in der Hundertwasser-Therme Rogner Bad Blumau von einem Bademeister gebeten wurde, sich einen Bikini-Oberteil anzuziehen. Andere Gäste hätten sich beschwert und würden sich von ihren freien Brüsten gestört fühlen. Die Steirerin hatte aber keinen Bikini-Oberteil mit und wollte sich auch im Thermenshop keinen kaufen. Letztendlich wurde sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten von vier Polizisten aus dem Haus geworfen. Zusätzlich erhielt das Paar von der Therme ein lebenslanges Hausverbot verhängt. Die Gleichbehandlungskommission sieht in dem Vorfall eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Ob die Steirerin Klage einreichen wird, ist noch offen.
Sendereihe
Gestaltung
- Jonathan Scheucher
