Abschiebungen: Vorwürfe des Anwalts

Kritik kommt jetzt auch von einem Anwalt, der fünf der abgeschobenen Pakistanis vertritt. Der Asylgerichtshof habe die jungen Pakistani nie angehört, sondern nur die negativen Asylbescheide des Bundesasylamts bestätigt, sagt er. Der Rechtsvertreter sah offenbar eine Chance auf Asyl - nicht aber auf ein humanitäres Bleiberecht, wie es Kardinal Schönborn heute im Morgenjournal-Interview gewünscht hätte.

Mittagsjournal, 30.7.2013

Gehofft auf "Duldung"

Höchstens als politische Entscheidung wäre ein humanitäres Bleiberecht denkbar gewesen, sagt Jakob Binder, der Rechtsvertreter von fünf der festgenommenen bzw. abgeschobenen Pakistani. Ein solches humanitäres Bleiberecht hatte sich Kardinal Christoph Schönborn erhofft. Binder meint aber, dafür seien sie zu kurz in Österreich gewesen.

Die Votivkirchenflüchtlinge waren nämlich erst im Vorjahr nach Österreich gekommen. Formal zuständig für ein humanitäres Bleiberecht sind die Landeshauptleute und in Wien der Bürgermeister bzw. die Magistratsabteilung 35. Allerdings haben die Polizei bzw. das Innenministerium ein Mitspracherecht.

Rechtsvertreter Binder, der beim Migrantinnen-Verein St. Marx arbeitet, hätte für seine Mandanten jedenfalls auf eine sogenannte "Duldung" durch das Innenministerium in Österreich gehofft.

Allerdings - räumt Binder ein: Die Duldung ist vorgesehen in Fällen, wo das Herkunftsland die Rückreise eines Asylwerbers verweigert. Pakistan aber hat ja Heimreisezertifikate ausgestellt. Und eine politische Einmischung ihrerseits hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gestern im Ö1-Morgenjournal ausgeschlossen. Man müsse sich auf die unabhängigen Behörden verlassen.

Mündliche Einvernahme unterblieb

Mikl-Leitner hat da auch gemeint, es werde in jedem Einzelfall ganz genau geprüft, ob für einen Asylwerber im Herkunftsland Gefahr besteht. Stimmt nicht, sagt Jakob Binder. Seine Mandanten betreffend, sei das im Asylverfahren nicht der Fall gewesen. Der Asylgerichtshof habe keine mündlichen Verhandlungen durchgeführt. Er habe nur die Entscheidung des Bundesasylamts ungeschaut abgestempelt.

Nachsatz: Wenn Österreicher sich über ein Strafmandat beschweren, dann gebe es mündliche Verhandlungen beim unabhängigen Verwaltungssenat. Nur bei Asylfragen, wo es um Leben und Tod gehe, bestätige der Asylgerichtshof die Entscheidungen des Bundesasylamtes ohne mit den Leuten zu sprechen. Möglichkeiten schriftliche Argumente einzubringen gebe es zwar. Die tatsächliche Beurteilung durch eine mündliche Einvernahme könne diese aber nicht ersetzen.

Die rein schriftliche Vorgangsweise ist laut dem Verfassungsgerichtshof auch rechtmäßig, räumt Rechtsvertreter Binder ein. Und eine Sprecherin des Asylgerichtshofes sagt: Wenn der Sachverhalt ausreichend feststeht, könne auf mündliche Verhandlungen verzichtet werden. Entscheidend für die Ablehnung der Asylanträge dürften zwei Faktoren gewesen sein, ist von Behördenseite zu hören: Erstens: Die Pakistani dürften noch Familie im Heimatland haben, die nicht geflüchtet ist oder nicht flüchten musste. Und zweitens: Die innerstaatliche Fluchtalternative: Pakistan ist ein großes Land mit rund 200 Millionen Einwohnern, selbst wenn in der Herkunftsregion von Flüchtlingen Gefahr droht, hätten die nun abgeschobenen Votivkirchenflüchtlinge - aus Behördensicht - in andere Landesteile flüchten können.

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