Neues Bundesverwaltungsgericht eröffnet

Das neue Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat sich der Öffentlichkeit präsentiert. Jeder Bürger, Unternehmer oder Wirtschaftstreibende, der Zweifel an einer Behörden-Entscheidung hat, kann nun sofort ein unabhängiges Gericht anrufen - ohne langen Instanzenzug vorher und ohne Anwaltszwang, hob der Präsident des BVwG, Harald Perl, hervor.

Mittagsjournal, 3.1.2014

Schneller und transparenter

Perl bezeichnete das Bundesverwaltungsgericht, das im neuen Amtsgebäude in Wien-Erdberg untergebracht ist, als "eine der größten Veränderungen der Nachkriegszeit der Zweiten Republik im Bereich Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung". Als Beispielfälle für das Gericht nannte Perl das "Sitzenbleiben" eines Schülers, die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, die Höhe des Arbeitslosengeldes oder die korrekte Verwendung von persönlichen Daten.

"Es ist uns allen bewusst, dass wir nicht von einer juristisch ausgefeilten Beschwerde ausgehen können und das auch nicht tun", betonte Perl. Wichtig sei, dass das Anliegen in der Beschwerde, die zunächst an die zuständige Behörde gerichtet wird, deutlich formuliert wird. Die Schaffung dieser Einrichtung würde zu einer strukturellen Beschleunigung sowie größerer Transparenz mittelfristig zu einheitlichen Standards in Rechtsverfahren führen, so Perl. (Text: APA, Red.)