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Abrüstung im Cyberspace. Oder: Wird das Internet zum Sperrgebiet?
Gestaltung: Mariann Unterluggauer

Im Jahr 2008 schlossen Unbekannte auf einer US-Militärbasis im Mittleren Osten einen infizierten USB-Stick in einen Army-Laptop. Damit konnte sich Schadsoftware über das US-Militärnetzwerk ausbreiten, und unbekannte Dritte verschafften sich über Hintertüren Zugriff zu Geheimdaten und Plänen. Es dauerte angeblich über ein Jahr, bis die Gegenattacke des Pentagon unter dem Codenamen "Operation Buckshot Yankee" Erfolg zeigte. Das Ereignis führte in den USA zur Entwicklung einer neuen Cyberwar-Strategie, an der sich auch befreundete Staaten beteiligen. Spätestens seit Edward Snowden weiß die Welt, dass damit auch Schattengerichte, Schattenpolizei und Schattengesetze gemeint sind. Aufgerüstet wird im Dunkeln. Wenn etwas an das Licht kommt, dann wissen zumindest die obersten Beamten nichts und Systemadministratoren zu viel. Aber welche Rolle spielen dabei das Völkerrecht und die Genfer Konvention? Welches Gesetz, welcher Staat und welche Institution können eigentlich noch für Abrüstung im "Cyberspace" sorgen? Oder wird sich in Zukunft die Zivilbevölkerung mit dem Argument ihrer Regierungsvertreter zufriedengeben müssen: Einmal freigesetzt, sind Geheimdienste und Militärs eben schwer zu kontrollieren. Mariann Unterluggauer hat nachgefragt.

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