Daran könnte sich Österreich orientieren

10. Dänemarks Gesundheitssystem

Die Studie des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen (ÖBIG) "Steuerung des Arzneimittelverbrauchs am Beispiel Dänemarks" beleuchtet mengenorientierte Kostendämpfungsmaßnahmen in dem mit Österreich vergleichbaren Land Dänemark. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die dänischen Mengenkontroll- und Arzneimittelmonitoringsmöglichkeiten sowie auf das Generikasubstitutionssystem gelegt.

Grundsätzliche Unterschiede zum österreichischen System können vor allem im Hinblick auf Datentransparenz und das Rollenbewusstsein einzelner Akteure festgestellt werden.

Da auch der deutsche Gesundheitsökonom Dr. Andreas Gerber der Meinung ist, dass Dänemark ein gutes Beispiel für Österreich sein könnte, lesen Sie im Folgenden eine Beschreibung des Dänischen Gesundheitssystems.

Organisation
Dänemark hat ein staatliches Gesundheitswesen. Finanzierung, Planung und Leitung unterliegen komplett den Behörden. Die Gelder für die Leistungen werden über die Einkommensteuer aufgebracht. Es gibt nur eine einzige gesetzliche staatliche Krankenversicherung. Wer in Dänemark einen Wohnsitz hat und in Dänemark Steuern bezahlt, ist auch in Dänemark krankenversichert. Es sind keine gesonderten KV-Beiträge zu entrichten.

Es gibt 2 Sektoren:

  • Primärsektor: Es handelt sich hier um die Bereich Behandlung und Versorgung, des Weiteren um die Prävention.
  • Krankenhaussektor: Hier werden Krankheiten behandelt, die eine besondere Ausstattung und fachärztliche Betreuung und Behandlung bzw. auch Intensivpflege bedürfen. Jeder Versicherte hat Anspruch auf Krankenhausversorgung und auf die Versorgung im Falle einer Mutterschaft. Die meisten Gesundheitsleistungen sind für die Versicherten unentgeltlich. Gut 80 Prozent aller Gesundheitsausgaben trägt der Staat, der Rest sind private Aufwendungen für Arzneimittel, zahnmedizinische Versorgung und Physiotherapie (15 Prozent) und Leistungen privater Versicherer. Damit die Ausgaben nicht unbegrenzt steigen, müssen die Kreistage und Kommunalräte das Leistungs- und das Steuerniveau ausgleichen und festlegen. Staat, Regionen und lokale Behörden handeln daher einmal im Jahr einen festen Finanzrahmen aus.
Versicherungsmodelle
Die Dänen können zwischen zwei verschiedenen Versicherungsmodellen auswählen:

Hausarztmodell: kein Selbstbehalt für Arzt- und Krankenhauskosten; der Wechsel eines Allgemeinarztes ist nur eingeschränkt möglich - wird ein anderer Arzt gewählt, muss dies der Gemeinde mitgeteilt werden; erhält diese vor Mitte des Monats Bescheid, tritt der Wechsel bereits im kommenden Monat in Kraft. Es kann dann frühestens nach 6 Monaten erst wieder ein Ärztewechsel erfolgen. Für Besuche bei Spezialärzten ist eine Überweisung nötig (Ausnahme: HNO-Arzt, Augenarzt); fast alle Dänen sind über dieses Modell versichert.

Modell mit freier Arztwahl: Konsultationen beim Spezialisten sind ohne Hinweis durch einen Allgemeinarzt möglich. Bei diesem Modell sind die Ärzte nicht an die vorgegebenen Tarifabkommen mit der Krankenkasse über die Behandlung von Erste-Klasse-Mitglieder gebunden. Der Versicherte muss in Vorkasse treten und erhält beim Einreichen der Rechnungen auch nur den Teil erstattet, den die Kasse für einen Patienten gezahlt hätte. Nur ca. zwei Prozent der Dänen sind nach diesem Modell versichert.

Die Behandlung in einem Krankenhaus ist ohne zusätzliche Kostenbeteiligung möglich. Unter allen öffentlichen Krankenhäusern kann der Versicherte frei auswählen, welches er besuchen möchte. Im Internet veröffentlicht das dänische Gesundheitsministerium eine Liste mit Wartezeiten für Operationen. Sollte eine vorgegebene Wartezeit vom Krankenhaus nicht eingehalten werden können, kann der Patient auch in ein privates oder ausländisches Krankenhaus gehen. Es wird daran gearbeitet, die zum Teil recht langen Wartezeiten zu verkürzen.

Administration
Es gibt 3 Ebenen - den Staat, die Regionen und die Kommunen, also eine nationale, eine regionale und eine lokale Ebene.

  • Staat: Der Staat hat die Aufgabe, die Ziele der nationalen Gesundheitspolitik zu definieren. Für die Gesetzgebung im Gesundheitsbereich sind das Parlament und das Innen- und das Gesundheitsministerium zuständig. Das Ministerium erlässt zusätzlich auch Richtlinien für die Verwaltung des Gesundheitswesens.
  • Regionen: Es gibt 14 Regionen. Ihre Zuständigkeit bezieht sich auf die Krankenhäuser (Gewährleistung unentgeltlicher Behandlungen) und den Praxissektor. (Ausnahmen: die Krankenhäuser der Kommunen Kopenhagen und Frederiksberg; diese werden von einer besonderen Verwaltungsgesellschaft verwaltet.)
  • Kommunen: Es gibt 275 Kommunen. Sie sind zuständig für die häusliche Pflege, die zahnärztliche Versorgung und für die Vorsorgesysteme für Kinder und Jugendliche. Zuständigkeit besteht auch für die (meisten) Sozialdienste (z.B. Seniorenheime).
Leistungen
Medizinische Versorgung durch Haus- und Fachärzte (bei privater Krankenversicherung nach Hausarztmodell)

Teilweise Erstattung bestimmter zahnärztlicher Behandlungen. Unentgeltliche zahnmedizinische Versorgung von Versicherten unter 18 Jahren. Schwerbehinderte Versicherte oder Personen mit außergewöhnlichen Bedarf an Zahnartbehandlungen (durch bestimmte schwere Krankheiten ausgelöst) erhalten eine unentgeltliche Versorgung oder eine Versorgung zu verringerten Preis.

Teilerstattung für bestimmte Behandlungen von Physiotherapeuten, Chiropraktikern, Psychologen und Fußpflegern.

Erstattungsfähige Arzneimittel (gestaffelter Erstattungssatz von 0 - 85 Prozent)

Krankenhausaufenthalt; ist nach Entlassung eine Rehabilitationsmaßnahme nötig, ist das Krankenhaus dafür zuständig, zusammen mit der Kommune einen Rehabilitationsplan zu erstellen.

Versorgung bei Mutterschaft

Häusliche Pflege

Präventionsmaßnahmen: Beratung bezüglich Empfängnisverhütung, Vorsorge während Schwangerschaft und Mutterschutz, Impfungen, präventive Hausbesuche für Personen über 75 Jahre (zwei Mal jährlich), Präventionsmaßnamen für Kinder und Jugendliche und zahnärztliche Versorgung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.

Arbeitsunfallversicherung
Gegen Unfälle, die man während der Arbeit oder in Verbindung mit der Arbeit erleidet, ist man als Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber versichert. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer an, zahlt die Beiträge und ist verpflichtet Arbeitsunfälle der Versicherung zu melden.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Bei Krankheit muss der Arbeitgeber bis zu zwei Wochen den vollen Lohn weiterzahlen (jedoch max. 2758.- Dänische Kronen). Ab der dritten Woche zahlt die Lohnausfallentschädigung dann die jeweilige Kommune. Man muss jedoch mindestens bereits 13 Wochen beschäftig gewesen sein und während dieser 13 Wochen mindestens 120 Stunden gearbeitet haben.

Es gibt einige Ausnahmefälle, z.B. bei einigen Berufskrankheiten, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bis zu 4 Monate Krankengeld zu bezahlen. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber einen Krankheitsfall unverzüglich melden, da sonst kein Anspruch auf Krankengeld oder Lohnfortzahlung besteht.

Selbständige haben einen Anspruch auf Krankengeld nach andauernder 3-wöchiger Krankheit. Es wird dabei alljährlich neu festgelegt, wie hier die Maximalbeträge sind.

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