Zukunftssicherung für die soziale Krankenversicherung

13. Forderung der Patientenanwälte

Die ARGE der Patientenanwälte hat am 10. April 2008 im Rahmen der Jahrestagung in Wien zum vorgelegten Positionspapier der Sozialpartner folgende Resolution einstimmig gefasst:

Vorbemerkungen
Es ist grundsätzlich sehr positiv, dass die Sozialpartner ein Modell vorgelegt haben;
dies ist der Anfang eines Diskussionsprozesses und nicht das Ende;
im Papier finden sich an vielen Stellen allgemeine Bemerkungen, die einer Konkretisierung bedürfen, bei der wir gerne mitarbeiten werden.

Inhaltliche Anmerkungen
Wir sehen folgende Punkte als sehr wichtig an und diese bedürfen einer raschen Umsetzung:

  • zur "Finanzierung aus einer Hand" uneingeschränktes ja, aber kein uneingeschränktes ja zum Hauptverband als Träger;
  • uneingeschränktes ja zu den Bemühungen eine nachhaltige Finanzierung für die folgenden Generationen zu erreichen;
  • uneingeschränkte ja zur Einrichtung eines Versicherteninformationssystems;
  • uneingeschränkte ja zur Rezertifizierung der Kassenverträge nach Qualitätskriterien und Absolvierung von Fortbildungen;
  • grundsätzliches ja zur Verschreibung von Wirkstoffen ("aut idem" Regelung), Schutzmechanismen für chronisch kranke Patienten und alte Patienten müssen flankierend eingerichtet werden;
  • uneingeschränktes ja zu Behandlungspfaden und Leitlinien;
  • uneingeschränktes ja zur Installierung von Beratern/Chefärzten in den öffentlichen Krankenanstalten.
Weitere Bereiche, die im Konzept derzeit fehlen
  • Evaluierung der Kassenlandschaft:
  • Reduzierung der großen Anzahl der Krankenkassen und Krankenfürsorgeeinrichtungen;
  • einheitliche Leistungskataloge mit Leistungen nach "state of the art";
  • Transparenz der Leistungskriterien;
  • Abgehen von den quantitätsorientierten Leistungshonorierungen zu qualitätsorientierten Leistungshonorierungen (Ergebnisqualitätsindikatoren besonders wichtig);
Aufwertung des niedergelassenen Bereiches
  • der Hausarzt als Lotse für den Patienten;
  • Hausarztmodelle;
  • finanzielle Anreize zur Zusammenarbeit zwischen extra- und intramural.

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