Bereits im Vorjahr beschlossen
Griechenland-Hilfe gesetzlich gedeckt
Regierung und Opposition sind uneins über die Hilfskredite an Griechenland. Alle drei Oppositionsparteien bezweifeln, dass die Regierung die Hilfskredite ohne Parlamentsbeschluss vergeben kann. Der Finanzminister beruft sich auf ein Gesetz aus dem letzten Jahr, mit dem der Fall Griechenland gedeckt sei.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 29.04.2010
Mit Regierungsmehrheit beschlossen
Das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz wurde am 19.Mai 2009 im Nationalrat als Teil des Budgetbegleitgesetzes beschlossen, und zwar nur mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ, die Opposition war dagegen. In Kraft ist das Gesetz seit dem 18.Juni letzten Jahres. Kern ist die Gewährung von Hilfskrediten an andere Länder im Rahmen einer sogenannten Zahlungsbilanzhilfe.
Ungleichgewicht macht Probleme
Eine Zahlungsbilanz besteht aus Teilbereichen wie der Leistungsbilanz und der Kapitalbilanz. Sie gibt Auskunft über die wirtschaftliche Verflechtung eines Landes mit anderen. Ein starkes Ungleichgewicht kann Probleme bringen - zum Beispiel beim Kapitalimport so wie jetzt bei Griechenland.
Definierte Empfängerliste
Griechenland war im Frühjahr 2009 zwar nicht der Anlass für das Zahlungsbilanz-Stabilisierungsgesetz. Das waren damals die Probleme der Staaten Mittel- und Osteuropas mit der Finanzkrise. Das Gesetz lässt aber auch Hilfskredite für andere Länder zu und zählt als möglicher Empfänger auf: "Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA und
weiters Staaten, mit denen Österreich jährliche Transaktionen...von mehr als 20 Millionen Euro durchführt oder...Direktinvestitionen...von mehr als zehn Millionen Euro aufweist."
Zwei Milliarden Euro Obergrenze
Damit umfasst diese Liste laut Außenhandelsstatistik einen großen Teil aller Länder der Welt umfasst, jedenfalls aber auch Griechenland. Für all diese Länder wird laut Gesetz der Finanzminister ermächtigt, Darlehen zu marktüblichen Konditionen zu vergeben. Insgesamt dürfen höchstens 5 Milliarden Euro vergeben werden, an ein einzelnes Land höchstens 2 Milliarden. So erklärt sich der zuletzt diskutierte Maximalbetrag der Griechenland-Hilfe.
Kein Alleingang möglich
Auch, dass Österreich keinen Alleingang unternehmen kann, steht im Gesetz: Die Vergabe von Darlehen darf nur bei Vorliegen eines Programms oder einer anderen Unterstützungsaktion des Internationalen Währungsfonds oder einer Beteiligung der EU oder anderer Staaten als Haftungs- und Darlehensgeber erfolgen.
Kein Alleingang möglich
Auch, dass Österreich keinen Alleingang unternehmen kann, steht im Gesetz: Die Vergabe von Darlehen darf nur bei Vorliegen eines Programms oder einer anderen Unterstützungsaktion des Internationalen Währungsfonds oder einer Beteiligung der EU oder anderer Staaten als Haftungs- und Darlehensgeber erfolgen.
Einvernehmen mit Kanzler nötig
Eine Befassung des Parlaments mit solchen Hilfskrediten ist im Gesetz nicht vorgesehen. Zuständig für die Vollziehung ist der Finanzminister. Einzige Bedingung für die Vergabe ist laut Paragraf drei nur das Einvernehmen mit dem Bundeskanzler.
Thema für Nationalsratssitzung
Dennoch werden das griechische Finanzdesaster und die österreichischen Finanzspritze auch für eine Extra-Sitzung des Nationalrats. Auf Verlangen des BZÖ wird es diese Sitzung geben. BZÖ und auch FPÖ sind gegen die Hilfszahlung und verlangen den Euro-Ausschluss Griechenlands. Die Grünen sind gegen derartigen" Alarmismus".
Mittagsjournal, 29.04.2010
Bucher: Fragen an Pröll
Das BZÖ wird sein parlamentarisches Recht, einmal im Jahr eine Sondersitzung des Nationalrates zu beantragen, für eine Debatte über Griechenland im allgemeinen und über Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) im besonderen nützen. BZÖ-Bündnisobmann Josef Bucher: "Wir werden eigenständig den Antrag stellen um zu erfahren, welche Haltung der Finanzminister einnimmt, ob er bereit ist, Steuern zu erhöhen, um Griechenland zu helfen." Nach Ansicht Buchers habe Griechenland nur eine Option, nämlich aus der Eurozone auszutreten.
Strache: Solche Staaten "entfernen"
Die FPÖ will sich dem Verlangen nach einer Sitzung nicht anschließen, sie verweist auf einen Antrag zum Thema "wirtschaftlich schwache Euro-Staaten - vor einigen Wochen. Ein Antrag der von allen vier anderen Fraktionen abgelehnt worden sei. Die FPÖ wird also diese Sitzung - Stand Donnerstagmittag - nicht beantragen, sie will sie aber zum Trommeln ihrer Position nützen. Die Position laut FPÖ-Parteichef Heinz Christian Strache: Staaten mit Problemen wie Griechenland seien "aus der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu entfernen". Das sei die einzige Lösung im Interesse Griechenlands und der EU-Länder und der Euro-Zone.
Glawischnig gegen "Alarmismus"
Die Grünen sagen heute, das BZÖ habe sie gar nicht um Unterschriften für die Sondersitzung gefragt - und inhaltlich sei man sowieso nicht einer Meinung. Ein Ausschluss Griechenlands aus der Eurozone wäre für die Grüne Parteichefin Eva Glawischnig undenkbar: Die Lage sei heikel und habe sich durch das Zögern Deutschlands verschlechtert. Und "selbstverständlich" gebe es eine Verantwortung in der Euro-Zone. Dazu werde es Kredite auch seitens Österreichs geben, aber das brauche eine "ordentliche Befassung und Beschlussfasssung im Parlament." Von "Alarmismus" halte sie aber nichts. Es werde zwar schwierig sein, aber Griechenland könne die Krise bewältigen. So Glawischnig.