Kritik an Jugendamt
Bub zwischen Vater und Mutter
Österreichische Jugendämter sind mit immer heftigerer Kritik von Eltern-Selbsthilfegruppen konfrontiert. Kinder würden immer wieder zu Unrecht und womöglich aus übertriebener Vorsicht in Heime gesteckt. Das sei etwa im Fall des siebenjährigen Victor aus Wien der Fall, der nach einem Streit um angeblichen sexuellen Missbrauch weder bei seinem Vater noch bei seiner Mutter leben darf.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal 17.05.2010
Zwischen Mutter, Vater und Jugendamt
Seit fast acht Monaten lebt Victor in Heimen bzw. Wohngemeinschaften. Nach einem Missbrauchsvorwurf darf der Vater den Buben derzeit zwar nicht sehen, aber das Jugendamt scheint längst auf der Seite des Österreichers zu stehen. Die Mutter, eine gebürtige Chinesin, die in Wien als Computerexpertin arbeitet, darf das Kind nur am Wochenende besuchen - maximal zwei Stunden lang und immer nur in Anwesenheit einer Betreuerin.
Tränenreiche Trennungsszenen
Ein kurzer Weihnachtsbesuch bei der Mutter war nur per Gerichtsbeschluss und gegen den Willen des Jugendamts möglich, ärgert sich die Anwältin Verena Schmid. Sie erinnert sich daran, dass bei Treffen von Mutter und Sohn viele Tränen geflossen sind: "Dass Mutter und Kind überhaupt nicht voneinander weggekommen sind und der Kleine einfach eine furchtbare Angst hatte, dass die Mutter jetzt wieder geht. Der Kleine fragte auch immer wieder die Jugendamtsleiterin, warum die Mutter jetzt wieder weg muss, und das Kind wurde eigentlich mit lapidaren Erklärungen dann mehr oder weniger abgefertigt, abgeschasselt."
Hinweise auf Missbrauch
Die Vorgeschichte: Im Sommer 2008 erzählt Victor laut seiner Mutter erstmals von Missbrauchshandlungen durch den Vater. Und eine Zeugin berichtet von unsittlichen Berührungen im Schwimmbad. Die Kinderpsychiatrie am AKH stellt fest, sämtliche Hinweise würden auf sexuellen Missbrauch hindeuten. Aber der Bub will vor Gericht keine Aussage machen, "damit der Papa nicht ins Gefängnis kommt", wie die Mutter sagt.
Sorgerecht nur vorübergehend
Die Mutter wendet sich ans Jugendamt und bekommt die Obsorge für das Kind - nur vorübergehend. Denn nach einem Konflikt mit dem Jugendamt darüber, wo das Kind in die Schule und in den Hort gehen soll, bringt das Jugendamt den Bub im vergangenen September ins Kinderkrisenzentrum. Das Hauptargument: Der Mutter drohe die Delogierung. Doch Anwältin Schmid betont: "Nach Information der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde das Jugendamt über die bevorstehende Delogierung vom Kindesvater informiert." Der Vater habe nämlich die Mietzahlungen für die Wohnung der Mutter eingestellt - ohne ihr Wissen. Obwohl die Mutter innerhalb von drei Tagen wieder eine Wohnung mit Kinderzimmer hat, muss der Bub im Heim bleiben.
Kritik an Erziehung
Das Jugendamt kritisiert auch den Erziehungsstil der Mutter: Sie behandle Victor wie einen Erwachsenen. Und sie kriminalisiere den Vater und belaste Victor zu sehr mit ihren Problemen, was einer psychischen Misshandlung gleichkomme. So meint Jugendamtssprecherin Herta Staffer: "Dass sie sich auf diesen angeblichen Missbrauch, der sich bis jetzt einmal nicht wirklich griffig ergeben hat, sehr konzentriert und ihn da noch mehr belastet als er ohnehin schon ist."
Anwältin: Psychische Schäden
Dabei scheinen die Jugendamtsmitarbeiterinnen nicht zu berücksichtigen, dass die Mutter einer einvernehmlichen Scheidung zugestimmt hat, um Victor nicht zu belasten. Anwältin Schmid befürchtet massive psychische Schäden, "weil natürlich das Zerreißen der Familie ohnehin das Kind schon extrem belastet hat und dann eben die gewaltsame Trennung von der Mutter ein umso stärkeres Trauma gewesen sein muss."
"Gefahr in Verzug" für das Kind
Und die Mutter sagt, der Schaden durch das Agieren des Jugendamtes sei größer als der durch den Vater. Das Jugendamt aber argumentiert seit fast acht Monaten, es bestehe durch die Mutter "Gefahr in Verzug" für das Kind. Das "Gefahr in Verzug" bestehe, ist auch die einzige Basis für den Entzug der Obsorge. Denn der Familienrichter hat diese Maßnahme des Jugendamts bisher nicht bestätigt. Er hat noch keine Entscheidung getroffen und wartet einmal mehr auf ein Gutachten.
Jugendamt weist Vorwürfe zurück
10.700 Kinder und Jugendliche in Österreich konnten im vergangenen Jahr nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, sondern wurden bei Pflegeeltern, in Wohngemeinschaften und Kinderheimen untergebracht. Viele von ihnen gegen den Willen der Eltern und durch eine Entscheidung der Jugendämter. Wenn Kinder ihren Eltern unter der Begründung "Gefahr in Verzug" entzogen werden, dann gehe es um eine akute Gefährdung des Kindes und es sei immer Gewalt im Spiel, betont die Sprecherin des Wiener Jugendamts, Herta Staffa. Danach sei eine Woche Zeit, die Maßnahme zu begründen. Diese Regelung bewähre sich. Die Jugendämter seien dem Kindeswohl verpflichtet und müssten oft auch eingreifen, obwohl damit auch eine Traumatisierung des Kindes verbunden sei.