"Vertragsloser Zustand inakzeptabel"
SVA: Stöger droht mit Schlichtungsverfahren
In Zusammenhang mit dem vertragslosen Zustand bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) verliert Gesundheitsminister Stöger (SPÖ) allmählich die Geduld. Wenn bei der nächsten Verhandlungsrunde keine Fortschritte gemacht werden, dann soll es das angedrohte Schlichtungsverfahren geben. Ein vertragsloser Zustand auf Dauer ist für Stöger inakzeptabel.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 07.06.2010
Vertrag wird festgelegt
Die Schlichtungskommission würde zum Beispiel aus einem oder mehreren Richtern und Vertretern von Versicherung und Ärztekammer bestehen. In diesem Schlichtungsverfahren soll dann ein Vertrag festgesetzt werden, der verbindlich ist, solange die beiden Gruppen keinen neuen einvernehmlichen Vertrag abschließen.
Vertragsloser Zustand inakzeptabel
Der Abschluss eines solchen Schlichtungsverfahrens würde nicht sehr lange dauern, Stöger stellt sich in etwa einen Zeitrahmen von einem Monat vor. Dass der vertragslose Zustand - wie von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl in den Raum gestellt - bis zum Jahresende dauern könnte, kommt für den Minister absolut nicht in Frage. "Das ist völlig unakzeptabel. Unakzeptabel ist auch, dass eine Sozialversicherung das noch sagt. Dass man auf Kosten der Pateinten und Patientinnen verunsichert, dafür habe kein Verständnis." Er gehe aber davon aus, dass die beiden Präsidenten in der Lage sind, das zu lösen.
Sowohl Ärztekammer, als auch Gewerbe-Sozialversicherung sagen heute, dass sie von einer Schlichtung nicht viel hielten. Man solle die Verhandlung kommenden Mittwoch abwarten. Beide Seiten bekräftigen, an einer raschen Lösung interessiert zu sein.
Ab 1. Juli: Rauchverbot in Gastronomie
Der vertragslose Zustand bei der SVA ist aber nicht das einzige emotionsbehaftete Thema, mit dem sich der Gesundheitsminister derzeit befassen muss. In wenigen Wochen, nämlich am 1. Juli, wird es auch ernst mit dem Rauchverbot in der Gastronomie. Mit diesem Tag laufen nämlich die Übergangsfristen aus, in Lokalen ab 50 Quadratmetern Größe muss es eine bauliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern geben.
Keine Mindeststrafen
Wirte, die das nicht einhalten, müssen mit Strafen rechnen. Aber im Gesetz, das noch Stögers Vorgängerin Andrea Kdolsky (ÖVP) ausgehandelt hat, sind lediglich Höchststrafen vorgesehen, aber keine Mindeststrafen. Das heißt, dass Rauch-Sünder theoretisch mit sehr geringen Strafen davonkommen könnten und die Regelung dadurch zahnlos wird, meinen Kritiker. Eine Befürchtung, die Stöger nicht teilt. Er gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden ihre Aufgaben wahrnehmen. Nachträglich noch Mindeststrafen einziehen könne er nicht, sagt der Gesundheitsminister: "Das geht nicht. Der Gesetzgeber hat den Rahmen festgelegt."
Empfindliche Höchststrafen
Wobei eines klar sein müsse: "Es soll kein Wirt einen Nutzen daraus ziehen, dass er die Gesetze nicht einhält, während ein anderer, der sich an die Gesetze hält, möglicherweise den befürchteten Schaden hat." Im Gesetz sind zwar keine Mindeststrafen, aber empfindliche Höchststrafen vorgesehen. Wirte, die den Nichtraucherschutz nicht beachten, müssen mit bis zu 2.000 Euro Strafe rechnen, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro.