Antrag der Verteidigung abgewiesen

Meinl erhält Kaution nicht zurück

Bankier Julius Meinl bekommt seine 100-Millionen-Euro-Kaution vorläufig nicht zurück. Das Wiener Landesgericht hat einen entsprechenden Antrag der Verteidiger Meinls in einem umfangreichen Beschluss abgewiesen. Allerdings bekommt der 51-jährige seine Pässe vom Gericht zurück.

Abendjournal, 06.07.2010

Verteidiger prüfen Beschluss

Die Verteidiger von Julius Meinl sind derzeit damit beschäftigt, den fast 470 Seiten dicken Beschluss von Haftrichterin Bettina Deutenhauser rechtlich genau zu prüfen, sagt Meinlbank-Sprecher Thomas Huemer. Denn sie haben nur drei Tage Zeit, um ein Rechtsmittel dagegen einzulegen. Nach erster Durchsicht der Entscheidung, ist die Richterin in vielen Punkten der Argumention der Anwälte gefolgt, sagt Huemer. Die U-Haft und damit die 100-Millionen-Euro-Kaution wurden allerdings nicht aufgehoben.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Die Richterin begründet das damit, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch laufen würden, ein neues Sachverständigen-Gutachten noch nicht fertig sei, und Julius Meinl eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, sagt Meinl Bank-Sprecher Huemer. Darüber hinaus hätte die Richterin allerdings auch festgelegt, dass der 51-jährige Bankier seine beiden Pässe zurück erhält und sich künftig nicht mehr täglich bei Gericht melden muss.

Verdacht der Untreue und des Betrugs

Gegen Julius Meinl, für den die Unschuldsvermutung gilt, wird in der Affäre rund um Meinl European Land wegen des Verdachtes der Untreue und des Betruges ermittelt. Im September des Vorjahres hatten die Anwälte von Meinl die Aufhebung der U-Haft und die Rückzahlung der Kaution bei Gericht beantragt.

Abberufung des Sachverständigen

Basis für den Antrag, war die Abberufung des Gerichtssachverständigen Thomas Havranek wegen Befangenheit. Laut Meinls Anwälten hätten Mängel in Havraneks Gutachten zur Verhaftung des 51-jährigen und seiner 2-tägigen U-Haft geführt, aus der er erst gegen die 100-Millionen-Euro-Kaution entlassen wurde. Das Gericht hat diese Argumentation aber letztlich nicht bestätigt.