Folgt nach Deutschland Österreich?

Neue Diskussion über Präimplantationsdiagnostik?

Der deutsche Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, dass bei Paaren mit einer genetischen Veranlagung zu schweren Erbschäden künftig Präimplantationsdiagnostik erlaubt sein soll.

Ärzte dürfen demnach im Reagenzgals befruchtete Eizellen auf Gendefekte untersuchen, und Embryonen mit genetischen Defekten verwerfen um nur die gesunden zur künstlichen Befruchtung einzusetzen.

In Österreich ist Präimplantationsdiagnostik verboten. Das sei nun ernsthaft in Frage zu stellen, sagt der Genetiker Markus Hengstschläger.

"Die Praxis ist es, die mir Sorgen macht. Denn in Österreich ist es bei familiär belastenden, genetisch belastend Familien es üblich zu sagen, werden sie einmal schwanger, denn während der Schwangerschaft können wir alle Arten von genetischen Tests durchführen, im Zuge der Pränataldiagnostik in der zehnten oder 16. Schwangerschaftswoche. Und abhängig vom Schweregrad der Erkrankung bieten die Gynäkologen und Gynäkologinnen dann einen Schwangerschaftsabbruch an oder nicht. Und das ist nicht mehr oder in vielen Fällen nicht mehr State oft he Art in der Wissenschaft."

Auch Ängste müssen berücksichtigt

Präimplantationsdiagnostik sollte daher nach Meinung Hengstschlägers in folgenden Fällen zugelassen werden: wenn genetische Veränderungen vorliegen, die überhaupt verhindern, dass eine Schwangerschaft ausgelöst wird; wenn genetische Veränderungen zu einer Fehlgeburt während der Schwangerschaft führen können; und in schweren Fällen, wenn genetische Veränderungen dazu führen, dass ein Kind nicht lebensfähig ist.

Dabei gehe es immer um Defekte an einem einzelnen Gen, sagt Hengstschläger. Das ist auch eines seiner Argumente gegen die Befürchtung, Präimplantationsdiagnostik könnte zu sogenannten Designerbabies führen.

Intzelligenz, Haarfarbe, Aussehen, Körpergröße und ähnliche Merkmale würden von mehreren Genen beeinflusst, die alle zu verändern wäre derzeit nicht einmal technisch machbar. Und im Übrigen meint Hengstschläger.

"Es ist völlig unumstritten, dass die Präimplantationsdiagnostik ihre Gefahren birgt. Wir brauchen eine ethische und gesetzliche parallele Begleitung der Präimplantationsdiagnostik, um so, wie in vielen Fällen, durch die Angst vor eventuellem Missbrauch, die ja auch durchaus zu rechtfertigen ist und den es ja auch zu unterbinden gilt, die Vorteile verloren gehen."

Die Bioethikkommission hat sich jedenfalls schon vor einigen Jahren für die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen.