Nach Wegfall der EU-Übergangsfristen
Hundstorfer will Lohndumping verbieten
Ab Mai 2011 dürfen Arbeitnehmer aus den 2004 beigetretenen EU-Mitgliedsstaaten Osteuropas uneingeschränkt in Österreich arbeiten. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) befürchtet, dass Firmen aus dem Osten das ausnützen, um Mitarbeiter in Österreich zu Billiglöhnen zu beschäftigen. Nun will Hundstorfer per Gesetz gegen Lohndumping vorgehen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 15.07.2010
Europarecht oft unterlaufen
Mit Mai 2011 erwartet der Sozialminister rund 25.000 zusätzliche Arbeitnehmer aus den 2004 beigetretenen EU-Mitgliedsstaaten, also beispielsweise aus Tschechien, Ungarn und der Slowakei. Hundstorfer befürchtet eine Zunahme des Lohndumpings, dass also ausländische Firmen in Österreich ihre Mitarbeiter unterbezahlen, um damit etwa Produktionskosten zu senken. An sich ist europarechtlich geregelt, dass sich Firmen innerhalb der EU an die Arbeits- und Lohnbedingungen des jeweiligen Staates halten müssen. Die entsprechenden Gesetze werden aber oft nur wenig beachtet.
Kontrollen und Strafen
Also will Hundstorfer nun verschärft kontrollieren, ob sich ausländische Firmen an das österreichische Lohnniveau halten. Beschäftigt ein Unternehmen Mitarbeiter unter dem niedrigsten Kollektivvertrags-Grundlohn, dann soll es künftig nach dem Plan des Sozialministers Strafen für die jeweilige Firma geben, im schlimmsten Fall bis zu 100.000 Euro, außerdem kann den Unternehmen die Geschäftstätigkeit verboten werden.
Auch für inländische Firmen
Das Gesetz soll aber nicht nur für ausländische Firmen in Österreich gelten, sondern auch für inländische Unternehmen. Denn von den rund 450 Millionen Euro Schaden, die der Republik Österreich nach Angaben des Sozialministeriums jährlich durch Lohndumping entstehen, wird fast die Hälfte von inländischen Unternehmen verursacht.
Kasse und Ministerium kontrollieren
Bisher war es in Österreich Sache des Arbeitnehmers selbst, Lohn-Ungerechtigkeiten einzuklagen. Künftig sollen nach dem Vorbild Deutschlands die Arbeitgeber kontrolliert werden, und zwar einerseits durch die Gebietskrankenkassen, andererseits durch die "Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung" (KIAB), eine Institution, die im Finanzministerium angesiedelt ist und unter anderem gegen Schwarzarbeit und Steuerbetrug vorgeht.
Noch nicht abgesprochen
Hundstorfers Gesetzesvorschlag geht nun in eine vierwöchige Begutachtungsfrist. Der Koalitionspartner ÖVP hat bisher noch keine Zustimmung signalisiert, sagt Hundstorfer. Man sei aber trotzdem in die Begutachtungsphase gegangen und gehe davon aus, dass man eine Gemeinsamkeit finden werde, so Hundstorfer. Alle Punkte seien auf Sozialpartnerebene noch nicht abgesprochen. Er sei aber zuversichtlich, dass das Gesetz im Herbst im Parlament beschlossen wird.