Annäherung von SPÖ und ÖVP
Bundesasylamt und Asylwerber-Pflichten
SPÖ und ÖVP sind sich offenbar weitgehend einig, dass ein Bundesamt für Migration und Asyl geschaffen wird. Das hat die SPÖ schon lange gefordert. Im Gegenzug wird es strengere Regelungen für Asylwerber bei der Erstaufnahme geben, die ÖVP-Innenministerin hat Aufenthaltspflicht verlangt. Jetzt sollen verfassungskonforme Regelungen gefunden worden sein.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 30.07.2010
Bundesasylamt "paktiert"
Im September und noch vor den Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien will Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) die Neuerungen in der Migrations- und Asylpolitik vorlegen. So seien die Verhandlungen über die Aufenthaltspflicht für Asylwerber auf gutem Weg, offen sei noch die Dauer dieser Anwesenheitsverpflichtung und was bei Verstößen dagegen passieren soll. Schon paktiert ist laut Fekter die Einrichtung eines Bundesamtes für Migration und Asyl, wo alles außer den Arbeitsmarkt-Fragen gebündelt werden sollen. Angesiedelt werde das Bundesamt beim Innenministerium, so Fekter.
"Kein Tauschgeschäft"
Im Büro des SPÖ-Verhandlers, Verteidigungsminister Norbert Darabos, wollte man nur bestätigen, dass Verhandlungen laufen. Und SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas betont, dass es jedenfalls keinen "Kuhhandel" - tausche Bundesamt gegen Aufenthaltspflicht - gebe: "Wir überlegen beide konstruktiv wie man sowohl die Migration als auch Zuwanderung und Asyl intelligent und im Interesse Österreichs regelt. Dazu braucht es kein Tauschgeschäft, sondern zwei konstruktive Partner, und die sind da."
"Mitwirkungs"- statt Aufenthaltspflicht
Hinter vorgehaltener Hand wird der Durchbruch in den Verhandlungen von SPÖ-Seite aber sehr wohl bestätigt. Aus Regierungskreisen war zu erfahren, dass es für die umstrittene Aufenthaltspflicht für Asylwerber mittlerweile verfassungskonforme Vorschläge der ÖVP gebe. Und dagegen habe man sich ja nie gewehrt. Die Rede ist von einer verschärften "Mitwirkungsverpflichtung" für Asylwerber, die grundsätzlich jetzt schon besteht. Bei Nicht-Kooperation sind für die SPÖ bis zu fünf Tage Aufenthaltspflicht denkbar.
Neun Stellen statt hundert
Das Bundesamt für Migration und Asyl, wie es die SPÖ nach dem Vorbild Deutschlands und der Schweiz gefordert hat, soll neun Außenstellen in den Ländern haben und die Vollziehung von Aufenthalts-, Asyl- und Fremdenrecht bündeln. Derzeit sind mit der Vollziehung mehr als hundert Behörden befasst.
"Qualitätssprung"
Der Migrationsforscher Bernhard Perchinig sieht in der Schaffung eines Bundesamtes für Migration aber auch einen Qualitätssprung im Umgang mit Migranten und Asylwerbern. In Deutschland, Schweiz und den Niederlanden hätten diese Ämter eine Koordinations- und Analysefunktion, so Perchinig. Und sie hätten vor allem zu einer Versachlichung der Diskussion beigetragen.
Organisation ist offen
In Deutschland ist das Bundesamt für Migration seit 2005 beim Kanzleramt angesiedelt - für viele der Idealzustand. Perchinig meint, dass es kein Nachteil sein müsse, wenn dieses Amt wie geplant zum Innenministerium gehört. Experten tendierten eher dazu, Autonomie zu entwickeln und Sachwissen in den Vordergrund zu stellen. Und es sei auch gar nicht so entscheidend, wer die Leitung eine solchen Bundesamtes übernimmt, so Perchinig. Transparenz und wissenschaftliche Anbindung seien da relevanter.
In Deutschland ist die Integrationsbeauftragte im Kanzleramt im Rang einer Staatsministerin. So hoch liegt die Latte bei uns nicht, was aber auch ein Vorteil sein kann. An Personalfragen sind nämlich schon kleinere Vorhaben gescheitert. Und die endgültige Einigung steht ja wie gesagt noch aus.