Offenbar durch Folter erzwungen

Öffentliches Mord-"Geständnis" im Staats-TV

Eine vom Tod durch Steinigung bedrohte Iranerin hat im Staatsfernsehen öffentlich ein angebliches Geständnis abgelegt. Die zweifache Mutter ist wegen Ehebruchs und Mordes an ihrem Mann zum Tode verurteilt worden. Nach zahlreichen Protesten hatte der Iran die Vollstreckung des Steinigungsurteils ausgesetzt.

Abendjournal, 12.08.2010

"Ehebruch und Mord mit Cousin"

Sakineh Mohammadi-Aschtiani (43), deren Gesicht in der Sendung am Mittwochabend unscharf gezeigt wurde, habe die Vorwürfe der iranischen Justiz gegen sie bestätigt, berichteten Staatsmedien am Donnerstag. Mohammadi-Aschtiani gab im Fernsehen eine außereheliche Beziehung zum Cousin ihres Mannes zu, dem sie auch geholfen habe, ihren Ehemann im Jahr 2006 zu töten. Sie habe das Opfer bewusstlos gemacht, der Cousin habe den Mord dann mit ihrer Billigung begangen.

Vorwurf der Folter

Mohammadi Aschtianis Anwalt wirft Teheran Folter vor. Seine Mandantin sei "schwer geschlagen und gefoltert" worden, um sie zu dem Geständnis vor laufender Kamera zu zwingen, sagte er der britischen Zeitung "The Guardian".

Politischer Hintergrund

Das Interview wurde ausgestrahlt, nachdem US-Außenministerin Hillary Clinton sich besorgt über das Schicksal der Frau geäußert hatte. Ihr Sprecher hatte angekündigt, das Thema Menschenrechtsverletzungen im Iran werde vermutlich auch bei den Verhandlungen mit der Regierung in Teheran über das umstrittene Atomprogramm zur Sprache kommen.

Ashtianis Anwalt Kian befürchtet nun, dass die iranischen Behörden eine schnelle Vollstreckung des Todesurteils anstreben. Nach Medienberichten ist die Steinigung nach den internationalen Protesten inzwischen in eine Hinrichtung durch Erhängen umgewandelt worden.

Steinigung noch immer verbreitet

Zum Tode Verurteilte sterben im Iran in der Regel am Galgen. Die Steinigung ist für sexuelle Vergehen vorgesehen. Zwar hat die iranische Justiz die Gerichte angesichts von internationalen Protesten angewiesen, von Steinigungsurteilen abzusehen. Vor allem in der Provinz halten sich die Richter jedoch nicht immer daran. Bei der Steinigung werden Männer bis zur Hüfte eingegraben, Frauen bis zum Hals und dann so lange mit Steinen beworfen, bis sie tot sind.

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