Laut Innenministerium

Ein Viertel der Asylwerber taucht unter

Nach Angaben des Innenministeriums sind heuer bereits mehr als 2.000 Asylwerber untergetaucht. Eine Anwesenheitspflicht könnte verhindern, dass Asylwerber in Österreich in die Illegalität untertauchen, sagt Innenministerin Maria Fekter(ÖVP). Flüchtlingsorganisationen sind dagegen.

Morgenjournal, 31.08.2010

Zu geringe Chance auf Asyl

2.005 Personen sind heuer in Österreich untergetaucht, so die Angaben des Innenministeriums. Drei Viertel von ihnen – nämlich 1.500 - befanden sich in einem Erstaufnahmezentrum. Ein Viertel befand sich in einem Verfahren zweiter Instanz. Warum diese Personen sich einem Verfahren entziehen, sei unklar, heißt es im Innenministerium. Ein Grund sei aber wohl, dass sie selbst wenig Chancen auf Asyl sähen. Ob diese Personen in die Kriminalität abtauchen, darüber wolle man keine Aussage treffen.

Anwesenheitspflicht einführen

Insgesamt haben heuer knapp 6.000 Personen einen Antrag auf Asyl gestellt. Im Innenministerium geht man davon aus, dass eine Anwesenheitspflicht das Untertauchen weitgehend verhindern könne. Außerdem wäre es notwendig, dass Asylwerber während des Verfahrens anwesend sind, damit man das Zulassungsverfahren zügig abwickeln könne, argumentiert das Innenministerium.

Viele wandern weiter

Flüchtlingsorganisationen sehen das anders und kritisieren, das Innenministerium wolle mit dem Thema Asylwerber Angst schüren, heißt es etwa seitens der Flüchtlingshilfe Diakonie. Nicht all jene, die untertauchen, blieben auch in Österreich. Der Großteil wandere in ein anderes Land weiter. Bei jenen die hierbleiben, handle es sich um eine Minderheit, denn die meisten könnten sich das Leben hier gar nicht leisten. Gäbe es tatsächlich so große Ströme in die Illegalität und in die Unversorgtheit, müsste das den Flüchtlingsorganisationen auffallen, so die Diakonie. Das sei aber nicht der Fall.

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