Zwei Jahre Asylgerichtshof

Asylverfahren deutlich kürzer

Die Dauer der Asyl-Beschwerdeverfahren in Österreich werde deutlich kürzer, sagt eine aktuelle Bilanz des Asylgerichtshofs. Bisher wurden knapp 30.000 Verfahren abgehandelt. Mehr als jeder zweite Fall wird nach Angaben des Asylgerichtshofes innerhalb eines halben Jahres erledigt. Die Qualität der Verfahren leide nicht darunter.

Morgenjournal, 28.08.2010

Kürzere Verfahrensdauer

Asylverfahren und Berufungen werden jetzt schneller abgeschlossen, sagt der Präsident des Asylgerichtshofs Harald Perl in seiner aktuellen Bilanz: "Wir konnten innerhalb von sechs Monaten 12.000 Verfahren abschließen. Das dauerte früher einige Jahre."

Besonders rasch werde in sogenannten Dublin-Verfahren entschieden. Das sind jene Fälle, in denen beurteilt wird, ob Österreich überhaupt zuständig ist. Hier betrage die Verfahrensdauer durchschnittlich zwei Wochen, sagt Perl. Jedes zweite neu eingelangte Beschwerdeverfahren dauere weniger als sechs Monate, sagt Perl. Der Grund dafür ist, es gebe mehr Personal und die Richter hätten sich auf einzelne Länder spezialisiert.

Kein Qualitätsverlust der Verfahren

Flüchtlingsorganisationen kritisieren, dass in vielen Fällen zu schnell entschieden werde und dass zu wenig genau geprüft werde. Perl bestreitet das: "Nein, das glaube ich nicht. Die Qualität der Verfahren geht nicht mit der Beschleunigung verloren", weist er den Vorwurf zurück.

Harald Perl hatte geplant, den Rucksack an Altverfahren bis Ende des Jahres 2010 abzubauen. Das ist noch nicht ganz gelungen. Ein Drittel der Altverfahren seien noch offen. Sie würden im Laufe der ersten Wochen des neuen Jahres abgearbeitet sein.

Aufhebung vom Verfassungsgerichtshof

Kritisiert wurde der Asylgerichtshof im Frühjahr vom Verfassungsgerichtshof. Knapp 100 Entscheidungen des Asylgerichtshofes mussten vom VfGH wieder aufgehoben werden. Kritisiert wurde, die Asylrichterinnen und Richter hätten sich mit den konkreten Fällen nicht ausreichend auseinandergesetzt. Perl kontert, dass immerhin 98 Prozent der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes die Urteile des Asylgerichts bestätigen. "Dort wo der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen des Asylgerichtshofs behebt, sind Mängel, die der Verfassungsgerichtshof erkannt hat, zu beheben. Das ist ein natürlicher Vorgang in einer Rechtsordnung", sagt Perl.

Ziel des Asylgerichthof-Präsidenten ist es, alle Asyl-Beschwerdeverfahren generell innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden. Bis das möglich ist, wird es seiner Einschätzung nach noch gut ein Jahr dauern.

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