Beschlossen, aber noch nicht fertig

Mindestsicherung nicht überall

Seit Anfang September ist die Mindestsicherung in Kraft - allerdings wird sie vorerst nur in Wien, Niederösterreich und Salzburg ausbezahlt, in den anderen Bundesländern ist das dafür nötige Landesgesetz noch nicht beschlossen worden. Die Schuld dafür schieben die Länder auf den Bund.

Mittagsjournal, 02.09.2010

Zeit zu knapp

Sozial bedürftige erhalten künftig 744 Euro pro Monat und eine E-Card, Paare 1.116 Euro - darauf haben sich Bund und Länder in einer eigenen Vereinbarung eigentlich geeinigt. Doch es heißt noch "Bitte warten" in Sachen Mindestsicherung in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, der Steiermark, Oberösterreich und dem Burgenland. Die Verantwortung dafür weisen die betroffenen Länder von sich. Durch das lange Tauziehen zwischen SPÖ und ÖVP auf Bundesebene und dem späten Nationalratsbeschluss knapp vor der Sommerpause sei einfach nicht genügend Zeit gewesen, das nötige Landesgesetz rechtzeitig auszuarbeiten und umzusetzen, so der allgemeine Tenor.

Der zuständige Landesrat aus Tirol Gerhard Reheis (SPÖ): "Das ist eine sehr umfangreiche Materie und nicht sehr viel Zeit." Und der Kärntner Landesrat Christian Ragger (FPK) meint: "Wir haben ja mehrere Gesetz zu ändern, wie das Chancengleichheitsgesetz." Und die Stillhaltefrist von acht Wochen sei sich da nicht ausgegangen."

Rückwirkende Auszahlung im Burgenland

Die ausstehenden Beschlüsse in den Landtagen werden im Oktober und November erfolgen, so die Landesräte von fünf der sechs betroffenen Bundesländer. Einzig in der Steiermark ist wegen der bevorstehenden Landtagswahlen noch völlig unklar, wann die Mindestsicherung umgesetzt wird. Im Burgenland werden die 744 Euro an Einzelpersonen und 1.116 Euro an Paare rückwirkend ausbezahlt, sagt Landesrat Peter Rezar (SPÖ): "Es wird niemand dadurch einen Nachteil haben, weil wir dieses Gesetzesmaterie rückwirkend mit erstem September in Kraft setzen werden."

Restriktives Kärnten

In Tirol und Vorarlberg ist hingegen noch offen, ob die Mindestsicherung rückwirkend ausbezahlt wird oder erst ab kommendem Jahr. Klar ist das hingegen in Kärnten: Einen rückwirkenden Beschluss werde es im Klagenfurter Landtag sicher nicht geben, sagt Christian Ragger: "Nein. Wir sind auch das Bundesland, dass die restriktivste Form der Handhabung der Mindestsicherung gewählt hat. In erster Linie wird bei uns ein Job angeboten, und beim zweiten Mal, wenn du ein Jobangebot nicht wahrnimmst, wirst du um 50 Prozent gekürzt."

Auch in Oberösterreich wird die Mindestsicherung erst im kommenden Jahr starten, allerdings ist dort die Sozialhilfe bereits jetzt auf das Niveau der Mindestsicherung angehoben worden.