Nach Mazedonien

Auch Österreich schiebt Roma ab

Auch Österreich lässt gerade in den vergangenen Wochen vermehrt Roma außer Landes bringen. Und zwar insbesondere Staatsbürger Mazedoniens und Serbiens, die um Asyl angesucht haben. Diese Staaten sind zwar keine EU-Mitglieder, aber es gilt auch keine Visumpflicht mehr. Abschiebungen sind laut Innenministerium trotzdem zulässig, wenn diese Roma zu wenig Geld haben.

Mittagsjournal, 17.09.2010

Zur freiwilligen Rückkehr bewegt

An die hundert großteils mazedonische Staatsbürger sind in den vergangenen Wochen laut Innenministerium zur freiwilligen Rückkehr per Bus bewegt worden und zum Teil auch abgeschoben worden. Heute fährt ein Bus mit rund 20 Personen. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hatte Ende August darauf hingewiesen, es hätten vermehrt Roma aus Mazedonien Asyl beantragt, man müsse aufpassen, dass aus der Asyl-Grundversorgung nicht ein Taschengeld für Roma werde.

Falsche Versprechungen

Laut Innenministerium haben Reisebüros in Mazedonien mit solchen falschen Versprechungen Mazedonier zur Fahrt nach Österreich bewegt. Auch in Mazedonien werde deshalb ermittelt.

Schubhaft und Aufenthaltsverbot

Heinz Fronek vom Verein Asylkoordination kritisiert nun, die Roma würden zur freiwilligen Heimkehr gedrängt und aufgefordert, eine Erklärung auf Beschwerdeverzicht abzugeben. Zudem seien ihnen "nahegelegt" worden, dass sie andernfalls mit Schubhaft zu rechnen hätten. Außerdem bekämen die Roma ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot für die gesamte EU, also auch für das vermutlich künftige EU-Land Kroatien.

Rechtlich gedeckt

Schubhaft und zehnjähriges Einreiseverbot seien rechtlich gedeckt und im Schengen-Abkommen vorgesehen, sagt Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia, und zwar für Personen, die nicht genug Geld haben. "Jemand, der nach Österreich aus dieser Region visumfrei einreisen will, muss seinen Unterhalt bestreiten können." Das gelte für den gesamten möglichen Aufenthalt von 90 Tagen. Gollia betont aber, die Behörden würden nicht unterscheiden zwischen Roma und anderen Staatsbürgern Serbiens oder Mazedoniens.

Abschiebungen nach Bettelei?

Laut dem Migrantinnen-Verein werden auch EU-Bürger aus Österreich nach Rumänien und Bulgarien abgeschoben, wenn sie etwa durch Betteln eine Verwaltungsübertretung begangen hätten. Das Innenministerium dementiert. EU-Bürger würden nur abgeschoben, wenn sie straffällig geworden sind.

Abendjournal, 17.09.2010