Wrabetz: "Eingriff ins Redaktionsgeheimnis"

ORF gibt Skinhead-Bänder nicht heraus

Der ORF wird das Rohmaterial einer Neonazi-Reportage nicht herausgeben. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte diese für ein laufendes Verfahren gefordert. Das stelle einen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis dar, sagt ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. Bis Jahresende könnte das Redaktionsgeheimnis durch eine Gesetzesänderung gestärkt werden.

Abendjournal, 26.09.2010

"Eingriff in das Redaktionsgeheimnis"

Das Redaktionsgeheimnis ist ein zentrales Element der Demokratie, betont ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. Die Herausgabe der unveröffentlichten Videobänder würde einen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis darstellen.
Wenn es den Medien möglich sein soll, ihre gesellschaftliche Rolle als vierte Gewalt ausüben zu können, dann gehe das prinzipiell nur unter dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses.

Stärkung des Redaktionsgeheimnisses geplant

ORF-Generaldirektor Wrabetz begrüßt, dass Regierungsvertreter Gespräche über die gesetzliche Stärkung des Redaktionsgeheimnisses angekündigt haben. Medienstaatssekretär Josef Ostermayer hatte gestern eine entsprechende gesetzliche Änderung bis Jahresende in Aussicht gestellt. Bis zu einer endgültigen Klärung der zukünftigen Rechtslage werde der ORF im Sinne eines Moratoriums die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angeforderten Bänder daher nicht übermitteln, sagt der ORF-Generaldirektor.

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