Zu Skinhead-Bändern des ORF
OLG-Entscheidung wird vermutlich aufgehoben
Im Rechtsstreit zwischen der Justiz und dem ORF über die Herausgabe von nicht veröffentlichtem Video-Material gibt es eine unerwartete Entwicklung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes, das die Herausgabe der Bänder verfügt hat, wird voraussichtlich aufgehoben.
8. April 2017, 21:58
Das bestätigt die dafür zuständige Generalprokuratur. Der Grund ist ein Formal-Fehler. Deshalb muss in dieser umstrittenen Causa, die die Pressefreiheit betrifft, voraussichtlich neu entschieden werden.
Abendjournal, 30.09.2010
Mögliche Gesetzesverletzung
Generalanwalt Wilfried Seidl ist der Sprecher der Generalprokuratur - er sagt, dass bei der Entscheidung des OLG Wien derzufolge der ORF sein gesamtes Recherchematerial einer "Am Schauplatz" Sendung über Skinheads herausgeben muss, möglicherweise eine Gesetzesverletzung gegeben war: es geht um die Frage, ob Beteiligte beim Gericht und bei der Staatsanwaltschaft verwandt sind: sollte sich dies bewahrheiten, dann müsste eine Richterin ausgeschlossen werden. Die Generalprokuratur müsste dann eine Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.
Was keine inhaltliche, sondern eine formale Begründung einer Aufhebung der OLG-Entscheidung nach sich ziehen kann: dann müsste der Akt wieder dem Oberlandesgericht Wien übermittelt werden und ein Drei-Richter-Senat müsste dann darüber entscheiden. Bis wann das zu entscheiden sein wird, ist lässt Generalanwalt Wilfried Seidl offen.
ORF gibt Bänder nicht heraus
Die ORF Geschäftsführung hat schon zuvor entschieden, das vom Gericht angeforderte Recherchematerial nicht herauszugeben und gegen die Entscheidung des OLG Wien eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung.
Generalprokuratur prüft
Bei der Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts Wien in Sachen ORF war möglicherweise eine Gesetzesverletzung gegeben - dieser Ansicht ist die Generalprokuratur. Es geht es um die Frage, ob Beteiligte an der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien in Sachen ORF in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen - was nicht erlaubt ist und Anlass für eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur wäre, wie am Donnerstag ein Sprecher dieser Behörde bestätigte.
Morgenjournal, 01.10.2010
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