Beschluss so gut wie sicher

Kinderpornos: EU verschärft Strafen

Bis zu 20 Prozent der Kinder in Europa werden Opfer sexueller Gewalt, sagen Studien der EU-Kommission. Im Internet werden pro Tag 200 neue kinderpornografische Fotos und Videos veröffentlicht. Die EU will nun härter gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie vorgehen. Auch Österreich wird die Strafen verschärfen.

Mittagsjournal, 08.10.2010

Vorschlag der EU-Kommissarin

Die EU-Justizminister wollen sich an diesem Freitag in Luxemburg auf verschärfte Strafen für Kinderschänder einigen und neue Tatbestände einführen. Kinderschänder sollen härter bestraft werden. Und sexuelle Gewalt beginnt schon vor der Vergewaltigung oder anderen sexuellen Handlungen. Das sind unbestrittene Eckpunkte im Vorschlag von EU-Kommissarin Cecilia Malmström.

Schärfere Strafen

Beim Treffen in Luxemburg feilen die 27 Justizminister an den Details. Denn alle Mitgliedsstaaten müssen die von Brüssel vorgeschlagenen Höchststrafen in ihre Gesetze einarbeiten. Auch Österreich muss seinen Strafenkatalog deutlich verschärfen.

Beispiele

Voyeuren, also Menschen, die bei sexuellem Missbrauch von Kindern zusehen, drohen künftig zwei Jahre Haft statt nur einem. Handelt es sich bei dem Kinderschänder um Vater oder Onkel, missbraucht ein Täter also sein Autoritätsverhältnis, muss er nach EU-Standard künftig mit fünf Jahren Haft rechnen, bisher waren es drei. Bedroht ein Verbrecher ein Kind oder schlägt es, um es sexuell belästigen zu können, würde die Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. will die EU-Kommission mit bis zu acht Jahren Haft bestrafen - für Zuhälter und Freier. Das österreichische Strafrecht sah da bisher nicht mehr als drei Jahre Haft vor.

Neue Straftatbestände

Neu eingeführt wird der Straftatbestand des "Grooming". Das ist die Kontaktaufnahme zu Kindern über soziale Netzwerke im Internet. Da droht ein Jahr Haft. Die Änderungen werden bei der nächsten Strafrechtsnovelle eingearbeitet.

Diskussion um Berufsverbote

Die Justizminister wollen das Thema sehr schnell erledigen. Der Punkt Höchststrafen dürften am Freitag abgehakt werden. Bleiben noch zwei heikle Punkte offen: zum einen die Frage, wie Berufsverbote für Sexualstraftäter, etwa als Lehrer, grenzüberschreitend geregelt werden können. Etwa in Form einer Datenbank.

Thema Internet

Zum anderen geht es um die Sperre sowie Löschung von kinderpornografischen Internetseiten. Das liegt nur zum Teil in den Händen der Mitgliedstaaten. Denn Kinderpornos liegen meist auf US-Computern. Doch so forsch die USA in Fragen des Austausches von Bankdaten und Informationen über Flugpassagiere vorgeht, so schlecht funktioniert die Rechtshilfe in diesem Fall, erzählen Diplomaten. Bis Dezember will man eine Lösung in beiden Fällen gefunden haben.

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