Rektorenchef: "Schwerer strategischer Fehler"

Nur Bacherlor-Studium unterstützungswürdig?

Schwere Bedenken gegen die Verkürzung der Familienbeihilfe auf das 24. Lebensjahr hat der Vorsitzende der Universitätenkonferenz Rektor Hans Sünkel. Sie sei nicht nur sozial ungerecht, sondern schade auch der akademischen Ausbildung - ein sehr schwerer strategischer Fehler, meint der Rektorenchef.

Mögliche Verfassungswidrigkeit

Rund 35.000 junge Menschen werden ab nächstem Jahr keine Familienbeihilfe mehr beziehen, wenn es nach den Vorstellungen der Bundesregierung geht. Es sind jene 25- und 26-Jährigen, die derzeit großteils deshalb bezugsberechtigt sind, weil sie noch studieren. Bedenken dagegen hat nicht nur der Wiener Sozialrechtsprofessor Wolfgang Mazal angemeldet, der hier wegen VFGH-Sprüchen aus den 90-er Jahren eine mögliche Verfassungswidrigkeit ortet, sondern auch der Vorsitzende der Universitätenkonferenz, der Rektor der Grazer TU Hans Sünkel.

Mittagsjournal, 25.10.2010

Nur noch Kurzstudium förderungswürdig?

Die Masse der Studenten soll mit der Kürzung auf 24 Jahre offensichtlich auf das Kurzstudium mit dem Bachelor-Abschluss beschränkt werden. Finanzminister Josef Pröll hat ja auch im Ö1-Morgenjournal erkennen lassen, dass nach seiner Auffassung mit dem Bachelor die durch die Familienbeihilfe stützungswürdige akademische Ausbildung beendet ist.

Österreich verliert internationale Reputation

Für Rektorenchef Sünkel schwer verdaulich: "Ich halte das für einen wirklich sehr schweren strategischen Fehler, weil Österreich mit einer soliden akademischen Ausbildung, die vier bis fünf Jahre dauert, in der westlichen Welt einen unheimlichen Stellenwert hatte. Sich in Zukunft nur mehr auf den Bachelor zu konzentrieren halte ich für völlig falsch."

Längere Schulformen zusätzlich benachteiligt

Außerdem, so Sünkel ist die Absenkung auf 24 Jahre unfair gegenüber jenen, die längere höhere Schulformen absolviert haben, und erst mit 19 oder 20 Jahren zur Matura kommen: "die HAK-Abosolventinnen und Absolventen, oder jene die den Präsenzdienst oder den Zivildienst absolvieren, kommen unter die Räder. Das gleiche gilt auch für jene die den STEP, die vorgezogene Studieneingangsphase, wo ja bereits im Juni, Juli und august Lehrveranstaltungen abgehalten werden sollen. Das überlappt sich mit dem verlängerte Präsenzdienst. Also, es geht sich hinten und vorne nicht aus."

Verteilung der 80 Millionen unklar

Und auch über die 80 Millionen Euro zusätzlichen Budgetmittel pro Jahr kann sich der Rektorenchef nicht so recht freuen: "Da habe ich meine Bedenken. Vor Monaten hat die Ministerin Karl verkündet hat, dass 320 Millionen Euro an den Universitäten eingespart werden müssen. Also just vier Mal die 80 Millionen Euro. Zudem ist mir nicht klar, wie diese 80 Millionen Euro verteilt werden sollen auf Universitäten, Fachhochschule und dergleichen mehr."

Rektoren erst am 22. November bei Kanzler

Viel Gesprächsstoff also, wenn die Rektoren am 22.November endlich von Kanzler und Vizekanzler empfangen werden.

Mittagsjournal, 25.10.2010

Verfassungsrechtler Mazal sieht mögliche Verfassungswidrigkeit

Verfassungsrechtsexperte Wolfgang Mazal sieht in der neuen Begrenzung der Kinderbeihilfe eine mögliche Verfassungswidrigkeit. Die Unterhaltspflicht der Eltern gehe auch bis 26 Jahre. Er geht nicht davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof entsprechende Urteile jetzt revidieren wird.