Bandion-Ortner gegen Cybergrooming
Gesetz gegen Anbahnungsversuche im Netz
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will die gesetzlichen Bestimmungen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärfen. Dem Cybergrooming, bei dem Erwachsene im Internet Kontakte sexueller Absicht mit Kindern anbahnen, soll damit das Handwerk gelegt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat die Justizministerin in Brüssel angekündigt.
8. April 2017, 21:58
"Schlimmste Verbrechen, die es gibt"
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Ö1-Mittagsjournal-Interview am 3.12.2010 mit
Anbahnungsversuche im Netz
Beim Cybergrooming geht es darum, dass Erwachsene sich in diversen Chatrooms hinter falschen Identitäten verstecken. Mit Hilfe dieser Identitäten gelingt es ihnen meist leicht, das Vertrauen von Kindern oder Jugendlichen zu gewinnen. In Wirklichkeit will diese Person jedoch sexuelle Kontakte mit den Kindern. "Das ist wirklich höchst kriminell", sagt die Justizministerin im Ö1 Interview. Bisher gibt es noch kein eigenes Gesetz, das Cybergrooming strafbar macht.
Zwei bis drei Jahre Haft
Bandion-Ortner kann sich für das neue Gesetz, welches in den nächsten 14 Tagen zur Begutachtung geschickt wird, einen Strafrahmen von zwei bis drei Jahren Haft vorstellen. "Denn Kindesmissbrauch und Kinderpornographie gehören zu den schlimmsten Verbrechen, die es gibt", sagt die Justizministerin. Noch bis Mitte des nächsten Jahres solle diese Strafbestimmung umgesetzt werden.
Vorbild Finnland und Schweden
Das Treffen der EU-Justizminister in Brüssel nützt Bandion-Ortner, um dieses zukünftige Gesetz auch mit anderen Ministern zu besprechen. In Finnland gebe es bereits Entwürfe zu einem derartigen Gesetz und in Schweden sei dieses Gesetz bereits seit einem Jahr in Kraft.