Gesetz beschlossen

Europaweites Volksbegehren

Das erste europaweite Volksbegehren nimmt heute seine letzte Hürde. Das europäische Parlament wird aller Voraussicht nach in Kürze den entsprechenden Gesetzesvorschlag annehmen. Ähnlich dem Volksbegehren in Österreich muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen der Bürger befassen, sofern eine Million Unterschriften gesammelt worden sind. Rechtlich bindend ist das jedoch nicht.

Mittagsjournal, 15.12.2010

Mehr Mitspracherecht für Bürger

Ziel dieser Maßnahme ist, mehr Mitspracherecht für Bürger zu schaffen. Einzelne Bürger, NGOs und auch politische Parteien haben ihre Vorschläge schon ausgearbeitet und warten nun auf den offiziellen Startschuss.

Viele Vorschläge gibt es bereits

Ein Bayrischer Europaabgeordneter von der CSU will über den Sonntag abstimmen lassen. In ganz Europa solle kein Geschäft offen haben dürfen, denn der Sonntag gehöre der Familie. Die SPÖ hingegen hat ihren Vorschlag zur europaweiten Finanztransaktionssteuer schon in der Lade. Sie will in ganz Europa Unterschriften für deren Einführung sammeln, sobald die gesetzlichen Grundlagen dafür gelten.

Volksbegehren der FPÖ

Die FPÖ will gemeinsam mit anderen rechten Parteien Unterschriften gegen den EU-Beitritt der Türkei sammeln. Deshalb stimmt Europaabgeordneter Andreas Mölzer im EU-Parlament für die Einführung der europäischen Bürgerinitiative, trotz Vorbehalte: "Weil auch diese Sache eher so etwas wie ein direktdemokratisches Feigenblatt darstellt und nicht wirkliche Bürgerbeteiligung."

Erster Schritt in Richtung mehr Demokratie

Für den Europaabgeordneten Hans Peter Martin ist die europäische Bürgerinitiative lediglich ein erster Schritt in Richtung mehr Demokratie: "Ich würde mir wünschen, dass es ab einer gewissen Unterschriftenzahl dann verpflichtende Abläufe gebe, bis hin zu europaweiten Volksabstimmungen zu Grundsatzfragen. So bleibt es nicht viel mehr, als ein Volksbegehren in Österreich und man hat gesehen, was aus den meisten dieser Volksbegehren wurde."

Durchsetzung nicht einfach

Selbst wenn die Europäische Bürgerinitiative nun rechtlich unter Dach und Fach ist. Einfach wird es nicht, ein Volksbegehren zu starten. Die Idee allein reicht nicht aus. In Brüssel muss geprüft werden, ob die Fragestellung überhaupt zugelassen wird. So soll verhindert werden, dass nicht ernstzunehmende Aktionen gestartet werden oder dass die Bürger sich gegen den Europäischen Grundgedanken aussprechen.

Eine Million Unterschriften

In sieben Mitgliedsstaaten müssen insgesamt eine Million Unterschriften gesammelt werden. In jedem Land muss jeweils eine festgelegte Anzahl an Unterschriften erreicht werden. Für Österreich wären das 12.750. Signieren dürfen nur diejenigen, die das Wahlalter erreicht haben.

Unterschriftensammeln ab 2012

Nach einem Jahr werden die Unterschriften dann der EU-Kommission vorgelegt. Die muss sich mit dem Thema dann zwar auseinandersetzen, ob es in die Gesetzgebung dann auch wirklich einfließt steht aber auf einem anderen Blatt.

Der zuständige EU-Kommissar Maros Sefcovic betont den Wert von einer Million Unterschriften: "Wir werden das mit Respekt und aller Vorsicht behandeln." In den kommenden Monaten müssen nun alle Mitgliedsstaaten die Grundlagen für die Europäische Bürgerinitiative in ihr nationales Recht umsetzen. Ab 2012 kann dann mit dem europaweiten Unterschriftensammeln begonnen werden.