Möglicherweise nur noch diese Woche Zeit

Pensionen: Frist für Nachkauf knapp

Die Zeit für den günstigen Nachkauf von Schul- und Studienzeiten für die Pensionsanrechnung wird knapp: Möglicherweise endet die Frist bereits nächste Woche, wenn das neue Gesetz kundgemacht wird. Beschlossen wird die Verteuerung des Nachkaufs jedenfalls noch in dieser Woche.

"Möglichst noch vor Weihnachten beantragen"

Astrid Plank im Ö1-Mittagsjournalgespräch mit

Flut von Anträgen

Bei der Pensionsversicherung sind bisher 23.000 Anträge auf den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten eingetroffen - im Vergleich zu 14.000 im Vorjahr. Täglich sind es 300 Anträge, sonst 50.

Wichtig für "Hacklerpension"

Die Arbeiterkammer (AK) empfiehlt einen Nachkauf insbesondere in zwei Fällen: Erstens für die Langzeitversichertenregelung ("Hacklerpension"): Vor 1959 geborene Frauen und vor 1954 geborene Männer können ohne Abschläge in Pension gehen, wenn sie 40 bzw. 45 Beitragsjahre aufweisen. Wer diese Regelung in Anspruch nehmen will, aber die nötigen 40/45 Beitragsjahre nur durch Nachkauf von Schul- und Studienzeiten erreicht, für den lohnt sich ein Nachkauf.

Lohnen auch bei Korridorpension

Für den zweiten Fall, nämlich die Korridorpension (Pensionsantritt mit 62 Jahren), sind 37,5 Versicherungsjahre notwendig. Personen, die diese ohne Nachkauf von Schul- und Studienzeiten nicht erreichen, können erst später in Pension gehen. Auch hier kann sich also ein Nachkauf lohnen.

Steuerlich günstig

Schul- und Studienzeiten können in Teilbeträgen gekauft und als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ob daraus auch Vorteile bei der Pensionshöhe entstehen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Hauptsache Antrag

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens des Antrages bei der PVA. Der Antrag kann im Internet per E-Mail, Fax, postalisch oder persönlich eingebracht werden. Er kann wieder zurückgezogen werden - oder man kann auch die Frist für die Einzahlung einfach verstreichen lassen.