Angleichung an ASVG-Pensionen

Beamte bei Korridorpension schlechter gestellt

Die Bestimmungen über die Korridorpension für Beamte werden verschärft. Die Abschläge für diese spezielle Pensionsform sollen nämlich steigen - und zwar auf jene Höhe, wie sie schon für ASVG-Versicherte gilt.

Mittagsjournal, 19.12.2010

Höhere Abschläge

Es ist ein kleines Detail im Sparpaket, das nun für Unmut bei den Beamten sorgt: wollen sie die Korridorpension in Anspruch nehmen, müssen sie in Zukunft mit höheren Abschlägen rechnen als bisher- und zwar mit gleich hohen wie die ASVG-Versicherten. Bisher galten Abschläge für die Beamten nämlich nur für jene Pensionsteilansprüche, die sie nach 2005 erworben haben; pro Jahr, das man vor 65 in Pension geht, sind das 4,2 Prozent. Nun kommen wie im ASVG auch Abschläge für die Pensionszeiten dazu, die man vor 2005 erworben hat - bis zu maximal 15 Prozent der Pension.

37,5 Versicherungsjahre nötig

In Korridorpension können derzeit Männer ab 62 gehen; für Frauen spielt die Korridorpension derzeit noch keine Rolle, weil sie ohnehin ein niedrigeres Pensionsantrittsalter haben; erst 2028 wird die Korridorpension - so es sie dann noch gibt - auch für sie interessant.

Voraussetzung für die Korridorpension sind mindestens 37,5 Versicherungsjahre.

Beamtenvertreter empört

Einzelne Beamtenvertreter bemängeln nun, dass die Neuregelung der Korridorbestimmungen für den öffentlichen Dienst ohne öffentliche Begutachtung nur durch einen Ministerratsbeschluss vorbereitet worden sei.