Kritisiert Verfassungsexperte Öhlinger

Kinderrechte: Kaum Änderung durch Verfassungsrang

Nach jahrelangen Debatten soll jetzt die Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Verfassung im Parlament beschlossen werden. Schutz und Rechte der Kinder sollen so gestärkt werden, u. a. auch, weil die Kinderrechte dadurch einklagbar seien, so das Argument. Laut Verfassungsrechtler Theo Öhlinger ändert sich damit wenig. Kinder haben dadurch nicht mehr Möglichkeiten, zu ihren Rechten zu kommen.

Mittagsjournal, 13.01.2011

Keine Verbesserung des Ist-Zustands

Die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung klingt zwar gut, bringt aber in der Realität wenig Verbesserung für die Kinder, sagt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Die Rechte sind nicht stärker einklagbar als heute. Das neue Gesetz eröffne keinen direkten Weg zum Verfassungsgerichtshof, so Öhlinger.

Bescheid einer Behörde nötig

Ein Kind kann sowieso nicht klagen, aber auch ein Erziehungsberechtigter kann nicht einfach zum Verfassungsgerichtshof gehen und die Rechte einklagen: Dazu bräuchte es einen Bescheid einer Behörde, den ein Betroffener wegen der Missachtung von Kinderrechten vor dem Höchstgericht anfechten möchte, nur: solche Bescheide gibt es kaum, so Öhlinger.

Ausnahmen wären beispielsweise Abschiebungen von Flüchtlingskindern, für die muss ein Bescheid ergehen, aber auch da wird sich für die Betroffenen nicht viel ändern, meint der Verfassungsrechtler: ein solcher Bescheid würde sich schon heute am Recht auf Familienleben messen. Mit der Kinderrechtskonvention ändere sich damit nichts.

Gang zum Gericht bleibt nicht erspart

Um Kinderrechte direkt einzuklagen, bleibt nur der Weg zu normalen Gerichten, beispielsweise wenn ein Kind als Opfer von Gewalt Entschädigung fordert. Und nur das Gericht könnte dann beim Verfassungsgerichtshof beantragen, ein Gesetz dahingehend zu prüfen, ob es die Kinderrechte genug berücksichtigt. All das ist aber jetzt schon möglich, durch die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ändere sich also nur wenig: das Bewusstsein für Kinderrechte würde zwar etwas gestärkt, aber es gebe keine grundsätzliche Veränderung der Rechtslage, so Verfassungsrechtler Theo Öhlinger.

Grüne: Verfassungsrang notwendig

Die Grünen beharren trotz aller Bedenken darauf, die UNO-Konvention zur Gänze in der österreichischen Verfassung festzuschreiben. Ein Argument von Parteichefin Eva Glawischnig: sie vertritt die Meinung, dass damit unter anderem sichergestellt werde, dass es in Österreich keine getrennten Abschiebungen von Eltern und Kindern mehr geben könne.

Mittagsjournal, 12.01.2011

Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig,

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