Mitzahlen bei Mindestsicherung
Steiermark greift auf Angehörige zurück
In der Steiermark müssen Angehörige mitzahlen, damit jemand die Mindestsicherung bekommt. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat eigentlich angekündigt, diese Regelung zu beeinspruchen. Davon ist in der Regierungssitzung keine Rede mehr. Das Gesetz kann damit in der Steiermark in Kraft treten, wenn auch etwas später als geplant.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 01.02.2011
Steirer scheren aus
Die Mindestsicherung ersetzt die alte Sozialhilfe und sollte eigentlich einheitliche Mindeststandards für alle Länder schaffen. Doch die Steiermark schert nun aus und will entgegen der Bund-Länder-Vereinbarung einen Angehörigen-Regress einführen. Konkret bedeutet das, dass Kinder oder Eltern von Mindestsicherungsbeziehern einen Kostenersatz leisten müssen, zumindest ab einem Einkommen von 1.500 Euro netto monatlich.
Sozial gestaffelter Regress
Ein Beispiel: Schlittert ein junger Mann in die Mindestsicherung, prüfen die Behörden, ob einer der Elternteile über ein Einkommen von 1.500 Euro netto im Monat verfügt. Ist das der Fall, muss der Elternteil vier Prozent seines Einkommens, das wären 60 Euro im Monat, für die Mindestsicherung des Sohnes zahlen. Der Regress ist sozial gestaffelt, das heißt, er steigt mit der Höhe des Einkommens, maximal müssen 15 Prozent des Einkommens zur Mindestsicherung des Kindes oder der Eltern beigesteuert werden.
Unterhaltsklagen verhindern
Dass die Steiermark den Regress bei der Mindestsicherung wieder einführt, wie er auch ähnlich in einigen Ländern bei der alten Sozialhilfe gegolten hat, begründet der steirische Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser damit, dass auf diese Weise grausame Unterhaltsklagen innerhalb von Familien, die sonst nämlich möglich wären, verhindert würden. Außerdem sei die Regelung sozial verträglich.
Hundstorfer lenkt ein
Wie dem auch sei, in jedem Fall widerspricht sie klar der Vereinbarung zur Mindestsicherung zwischen Bund und Ländern und vor allem einem Grundprinzip der Mindestsicherung, dass nämlich von Eltern volljähriger Kinder, von Kindern, Enkelkindern oder Großeltern eben kein Kostenersatz verlangt werden darf. Sozialminister Hundstorfer hat deshalb auch Mitte Jänner angekündigt, den Angehörigen-Regress in der Steiermark nicht so einfach zur Kenntnis zu nehmen. Heute im Ministerrat zeigt sich Hundstorfer zwar nicht glücklich über die Regelung, ein Veto hat er aber dann doch nicht eingelegt. Seine Begründung: Es gebe in der Steiermark auch Pluspunkte, die es in anderen Ländern nicht gebe. So werde die Beihilfe für Kinder 14 Mal ausgezahlt. "Ich akzeptiere das, was im steirischen Mindestsicherungsgesetz vorgesehen ist."
Verzögerung
Die Vorgehensweise der Regierung: Sie legt keinen Einspruch gegen die steirische Regelung ein, stimmt ihr aber auch nicht zu. Rein formal bedeutet das, dass die Mindestsicherung in der Steiermark erst mit acht Wochen Verspätung in Kraft treten kann, also nicht wie geplant Anfang März, sondern Ende April, Anfang Mai. Ein alleinstehender erwachsener Mindestsicherungsbezieher bekommt dann maximal 753 Euro 12 mal im Jahr ausbezahlt.